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EINREISEREGELUNG

EU verschiebt Einreisegebühr für Drittstaatsangehörige

FOTO: (iStock/FTiare)

Die Einführung des Europäischen Reisegenehmigungs- und Informationssystems ETIAS, welches für Drittstaatsangehörige eine Einreisegebühr für ein Einreise in die EU in Höhe von 7 Euro vorsieht, wurde offiziell aufgeschoben.

Das Reisegenehmigungssystem der EU, welches dem US-amerikanischen ESTA (Electronic System for Travel Authorization) entspricht, hätte ursprünglich im Mai 2023 in Kraft treten sollen. Die Umsetzung des ETIAS wurde nun bis November 2023 ausgesetzt. Danach werden Reisende aus Drittstaaten eine elektronische Genehmigung für die Einreise in den Schengenraum beantragen und die vorgeschriebene Bearbeitungsgebühr zahlen müssen. Die neue Einreiseregelung der EU gilt für Staaten außerhalb des Schengenraums wie Serbien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro, aber auch für britische und amerikanische Staatsbürger.

Die Bearbeitungsgebühr wird online über eine Website oder App bezahlt. Nach dem Genehmigungsverfahren, das bis zu vier Wochen dauern kann, wird eine Einreisegenehmigung mit der Gültigkeit von drei Jahren für alle 26 Schengenstaaten erteilt.

Die Pläne für ein gemeinsames EU-Einreisegenehmigungssystem, mit welchem durch Personenkontrollen noch vor Antritt der Reise eine bessere Überwachung der Schengengrenzen gewährleistet werden soll, hat es in Brüssel schon seit Jahren gegeben.

Dem Schengenraum gehören die meisten EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an.