Eine ORF-Mitarbeiterin bricht ihr Schweigen – und stellt die Darstellung rund um Ex-Generaldirektor Weißmann fundamental infrage.
Roland Weißmann trat am 8. März 2026 als ORF-Generaldirektor zurück, nachdem der ORF-Stiftungsrat ihn aufgrund von Vorwürfen unangemessenen Verhaltens einer Mitarbeiterin zum Rücktritt aufgefordert hatte.
In einer schriftlichen Stellungnahme weist die betroffene Frau jegliche intime Verbindung zu Ex-ORF-Generaldirektor Roland Weißmann entschieden zurück. „Ich hatte nie eine Affäre mit Herrn Weißmann“, heißt es darin. Körperliche Annäherungen habe es „zu keinem Zeitpunkt“ gegeben – eine Aussage, die sie nach eigenen Angaben auch unter Eid wiederholen würde.
„Die Tatsache, dass ich nie sexuellen Kontakt mit ihm wollte und nie eine intime Beziehung zu ihm hatte, wurde mir letztendlich zum Verhängnis“, schreibt die ORF-Mitarbeiterin. Den Anstoß für ihr öffentliches Auftreten sieht sie in den erheblichen persönlichen Belastungen durch die mediale Berichterstattung: Ihre „Opferrechte seien mit Füßen getreten worden“, zudem wolle sie „die Verbreitung weiterer Unwahrheiten vermeiden“ und „der Öffentlichkeit ein klares Bild des Geschehenen geben“.
Kritik an Darstellung
Besonders deutlich fällt ihre Kritik an der öffentlichen Darstellung ihrer Person aus. Sie sei „diskreditiert, diffamiert“ worden; ihr habe man unterstellt, aus „sachfremden Überlegungen“ gehandelt oder Teil einer Intrige zu sein. Von dieser „Verdrehung der Tatsachen“ zeigt sie sich „schockiert, erschüttert und emotional sehr betroffen“.
Gleichzeitig grenzt sie sich von Weißmann ab, ohne ihn ihren Angaben zufolge persönlich angreifen zu wollen – allerdings seien ihr „das von ihm gewählte Vorgehen sowie das Niveau seiner Sprache“ fremd.
Juristische Drohkulisse
Noch am Dienstagvormittag hatten Weißmanns Rechtsvertreter angekündigt, eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien einzubringen, verbunden mit dem Vorwurf, involvierte Personen könnten sich strafbar gemacht haben. Die Androhung gerichtlicher und strafrechtlicher Konsequenzen wertet die Frau als ein „unangenehm durchsichtiges Ablenkungsmanöver“ und als weiteren Beleg für jenes Verhalten, das sie in diese Lage gebracht habe. Ihrem wiederholt kommunizierten Angebot, die Angelegenheit auf einem respektvollen Niveau zu lösen, wollte Weißmann nicht näher treten.
Um ihrem Arbeitgeber aus Transparenzgründen möglichst rasch eine objektive Grundlage zur Beurteilung des Sachverhalts zu liefern, habe sie dem ORF in den vergangenen Tagen mehrfach über ihre Rechtsvertretung ein direktes Gespräch sowie die Vorlage von Informationen und Unterlagen angeboten. Da die rechtliche Aufarbeitung nun mehrere Wochen in Anspruch nehmen werde, wolle sie bis dahin die weitere Verbreitung von Unwahrheiten verhindern sowie der Öffentlichkeit ein klares Bild vermitteln – weshalb sie sich entschieden habe, unter Wahrung ihrer Identitäts- und Persönlichkeitsrechte auch an die Öffentlichkeit zu treten.
Ihr öffentliches Auftreten diene nicht dazu, den ehemaligen Generaldirektor zu diffamieren, sondern dazu, der Öffentlichkeit ihre Geschichte bekannt zu machen. Es soll damit nicht nur sie als Opfer schützen, sondern auch alle Frauen ermutigen, die an ihrem Arbeitsplatz oder in ihrem Umfeld Ähnliches hinnehmen mussten.