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Österreich

Frau muss 1.200 Euro zahlen, obwohl sie eine Vignette hat!

Frau muss 1.200 Euro zahlen, obwohl sie eine Vignette hat!
FOTO: iStock
3 Min. Lesezeit |

Trotz gekaufter Vignette musste eine ungarische Touristin 1.200 Euro Strafe zahlen. Der Grund: Sie hatte das Pickerl nicht vorschriftsmäßig auf die Scheibe geklebt.

Eine Urlauberin aus Ungarn erlebte nach ihrer Österreich-Rundreise eine böse Überraschung. Im April bereiste sie gemeinsam mit ihrer Nichte aus Australien verschiedene Städte wie Wien, Salzburg, Innsbruck, Zell am See und Graz. Was als schöner Roadtrip begann, endete jedoch mit einer empfindlichen finanziellen Belastung. Nur kurze Zeit später flatterten mehrere Strafbescheide der ASFINAG in Höhe von jeweils 120 Euro ins Haus.

„Ich kaufte natürlich eine Vignette für 10 Tage, klebte sie aber nicht ganz auf die Scheibe, um sie dann leichter entfernen zu können„, schildert Eva gegenüber „Heute“. Die Ungarin versuchte sich zu wehren: „Ich lehnte die Bezahlung ab und schickte stattdessen Fotos von der Vignette und die Kaufrechnung.“

Vignetten-Problematik

Diese Bemühungen blieben jedoch erfolglos, wie ein Sprecher der ASFINAG bestätigt: „Die 10-Tages-Vignette war nicht korrekt geklebt, wie es eigentlich vorgeschrieben wäre – aus diesem Grund war sie auch nicht gültig bzw. zu verwenden. Die Kundin erhielt deshalb drei Ersatzmaut-Forderungen. Die vierte betrifft nicht die Vignette, sondern die Benützung des Streckenmaut-Abschnitts Gleinalm.“ Bei der Gleinalm-Durchfahrt nutzte Eva offenbar die PrePaid-Only-Spur ohne gültiges Ticket.

Laut ÖAMTC gilt eine Vignette nur dann als gültig, wenn sie vollständig, gut sichtbar und direkt auf die Windschutzscheibe geklebt wird. Das Anbringen mit Hilfsmitteln wie Folien oder Klebeband ist ausdrücklich verboten und führt zur Ungültigkeit. Die ASFINAG bewertet eine nicht korrekt aufgeklebte Vignette grundsätzlich als ungültig – unabhängig davon, ob sie ordnungsgemäß gekauft wurde.

„Somit sind leider alle Ersatzmaut-Forderungen korrekt“, erklärt der Sprecher und betont, dass keine Ausnahmen möglich seien.

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Teure Konsequenzen

Die Ersatzmaut von 120 Euro pro Verstoß ist ein Angebot der ASFINAG zur außergerichtlichen Erledigung. Die Touristin wurde laut ASFINAG mehrfach darauf hingewiesen, die Strafen fristgerecht zu begleichen. Da sie dieser Aufforderung nicht nachkam, wurden die vier Verstöße entsprechend den gesetzlichen Vorgaben an die zuständigen Bezirkshauptmannschaften weitergeleitet.

Dort drohen dann deutlich höhere Strafen: Bei einem Verwaltungsstrafverfahren können Strafen ab 300 Euro aufwärts verhängt werden. In Evas Fall belief sich die Gesamtsumme auf 1.200 Euro. Die Touristin zahlte den Betrag schließlich widerwillig, da sie einen Gerichtsprozess im Ausland vermeiden wollte.

Die Erfahrung hinterließ jedoch Spuren: „Ich war gerne in Österreich. Ich fand es ein kultiviertes, schönes Land mit viel Sehenswertem. Das ist vorbei.“

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KO KOSMO-Redaktion
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