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Koalitionsstreit

Sozialhilfe NEU soll von der Regierung reformiert werden

Sozialhilfe NEU soll von der Regierung reformiert werden
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Erste Risse in der Dreierkoalition: Bei der geplanten Sozialhilfe-Reform prallen unterschiedliche Vorstellungen aufeinander – besonders bei der Frage nach Leistungen für Migranten.

Auftaktgespräche

Am Donnerstagnachmittag empfängt Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) Vertreter der Bundesländer zu einer ersten Gesprächsrunde über die geplante Reform der Sozialhilfe. Bei dem nicht öffentlichen Treffen im Ministerium werden auch die Sozialsprecher der Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS anwesend sein. Die als „Sozialhilfe NEU“ bezeichnete Reform, die eine österreichweite Harmonisierung der Regelungen anstrebt, soll Anfang 2027 in Kraft treten. Obwohl die Grundzüge bereits im Koalitionsabkommen festgehalten wurden, stehen viele Details noch zur Diskussion.

Bereits im Vorfeld des Treffens zeichnen sich Differenzen innerhalb der Dreierkoalition ab. Ein vom Sozialministerium beauftragtes Rechtsgutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt stellt in Frage, ob eine pauschale Kürzung von Leistungen für Schutzberechtigte verfassungskonform wäre. Das Ministerium argumentiert, dass aus Gleichbehandlungsgründen eine „Integrationsphase“ mit reduzierten Leistungen für alle Anspruchsberechtigten gelten müsste – also auch für österreichische Staatsbürger. Diese Position hat bei den Koalitionspartnern für Verstimmung gesorgt.

Derzeit bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede bei der Sozialhilfe zwischen den Bundesländern, insbesondere hinsichtlich Höhe, Zugangsvoraussetzungen und Anrechnung von Familienleistungen. Wien verzeichnet mit Abstand die meisten Bezieher und die höchsten Ausgaben, was maßgeblich auf den Zuzug von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten zurückgeführt wird.

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Koalitionsstreit

Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) vertritt hingegen die Auffassung, dass die ab Mitte 2026 geltende EU-Statusverordnung sehr wohl eine Verknüpfung von Sozialleistungen mit Integrationsmaßnahmen erlaube. Zur Debatte steht auch eine mögliche Staffelung der Sozialhilfe nach Kinderanzahl, wobei eine ähnliche Regelung bereits 2019 vom Verfassungsgerichtshof als diskriminierend gegenüber Mehrkindfamilien aufgehoben wurde. Nach derzeitigem Stand ist keine Pressekonferenz im Anschluss an das etwa einstündige Auftakttreffen vorgesehen, und größere Durchbrüche werden nicht erwartet.

Reformpläne

Die Reformpläne sehen neben der bundesweiten Vereinheitlichung auch verschärfte Bestimmungen vor, die insbesondere auf Zuwanderer abzielen. Während einer verpflichtenden Integrationsphase soll statt der vollen Sozialhilfe lediglich ein reduziertes „Integrationsgeld“ gewährt werden. Für Migranten sind die Leistungen erstmals an den Nachweis von Deutschkenntnissen, Arbeitsbereitschaft und die Teilnahme an Wertekursen gebunden. Auch Sanktionsmöglichkeiten sind vorgesehen, deren konkrete Ausgestaltung jedoch noch mit den Bundesländern verhandelt wird.

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Während die ÖVP auf strengere Regelungen drängt, betont die SPÖ die Notwendigkeit, Kinder aus dem Sozialhilfesystem herauszulösen – ein Konzept, das unter dem Begriff „Zukunftssicherung für Kinder“ diskutiert wird. Die SPÖ drängt auf eine eigenständige Kindergrundsicherung mit verstärktem Fokus auf Sachleistungen wie Gesundheitsversorgung und kostenlose Mahlzeiten in Bildungseinrichtungen.

Neben finanziellen Zuwendungen soll künftig verstärkt auf Sachleistungen gesetzt werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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