Start Politik
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Frist für 150-Euro-Strombonus endet bald: So stellt ihr den Antrag

GELD_STROM
Der Bonus kommt auf der nächsten Stromkostenabrechnung automatisch zur Anwendung. (FOTO: iStock/Life Background)

In Österreich haben noch bis Ende März Hundertausende Bürger die Möglichkeit, einen Gutschein in Höhe von 150 Euro zu beantragen und einzulösen. Die Gutscheine werden automatisch auf der nächsten Stromkostenabrechnung angewendet und können somit eine willkommene Entlastung für viele Haushalte darstellen.

Der Energiekostenausgleichsgutschein für vier Millionen Haushalte in Österreich kann noch bis Ende März beantragt werden. Bislang wurden drei Millionen Gutscheine eingelöst und 365.000 Anträge abgelehnt. Fehlende Anträge können bis zum Ende des Monats neu gestellt werden. Der Gutschein kann direkt beim Stromanbieter eingelöst werden und reduziert die Stromkosten um 150 Euro pro Haushalt bei der nächsten Abrechnung. Die Stromanbieter sind im Rahmen der Anti-Teuerungsmaßnahmen zur Annahme des Gutscheins verpflichtet.

Die ursprüngliche Frist zur Einreichung des Energiekostenausgleichsgutscheins wurde aufgrund zahlreicher fehlerhafter Anträge vom 31. Oktober 2022 auf den 31. März 2023 verlängert.

Voraussetzungen für den 150-Euro-Energiekostenausgleich

  • Es kann nur ein Gutschein pro Haushalt eingereicht werden.
  • Es muss ein Stromliefervertrag bestehen.
  • Die Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden: 55.000 Euro jährlich bei Ein-Personen-Haushalten und 110.000 Euro jährlich bei Mehr-Personen-Haushalten, was einem Brutto-Monatsgehalt in Höhe der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage entspricht.

Alle Details und Anträge können hier online abgerufen werden.