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FINANZSPRITZE

Für diese Personen gibt’s jetzt 500-Euro-Bonus

(FOTO: iStockphoto)

Am Donnerstag hat der Nationalrat ein breites Maßnahmenpaket für Arbeitergeber und Mitarbeiter beschlossen. Es gibt sogar eine Einmalzahlung in der Höhe von 500 Euro.

Gestern wurden mehrere Regeln für Arbeitnehmer im Nationalrat beschlossen. Mit der Sonderbetreuungszeit, der Sonderfreistellung für ungeimpfte Schwangere in körpernahen Berufen und der Kurzarbeit werden drei Regeln bis Ende März 2022 verlängert. „Damit geben wir sowohl Unternehmerinnen und Unternehmern als auch ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin Planungssicherheit, wir stärken den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und wir geben berufstätigen Eltern im Bedarfsfall Betreuungssicherheit“, sagt Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP).

Bis 31. März 2022 stehen arbeitstätigen Eltern weitere drei Wochen Sonderbetreuungszeit zur Verfügung. Der Arbeitgeber erhält wie bisher 100 Prozent der Entgeltkosten ersetzt.

Geld für Kurz-Arbeiter
Für besonders betroffene Betriebe wird die Kurzarbeit bis Ende März 2022 verlängert. Außerdem wurde Langzeit-Kurzarbeitsbonus in der Höhe von 500 Euro beschlossen.

Diese Einmalzahlung bekommen Arbeitnehmer, zwischen März 2020 und November 2021 für mindestens zehn Monate und zumindest einen Tag im Dezember 2021, die in Kurzarbeit waren und vor der Kurzarbeit ein Gehalt von maximal der Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage hatten.

Für Saisonunternehmen wurde eine Saisonstarthilfe zur Überbrückung der Lockdownzeiten beschlossen. Gefördert werden bis zu 65 Prozent der Lohnkosten für Personen, die ab dem 3. November 2021 arbeitstätig waren und in Kurzarbeit gehen mussten.

Schwangere Frauen bleiben freigestellt:
Neu ist, dass die Sonderbetreuungszeit auch dann zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart werden kann, wenn die Schulen während Lockdownzeiten zwar aufgesperrt sind, Eltern ihre Kinder aber zu Hause gelassen haben. Eltern bekommen damit die Betreuungssicherheit.

Weiteres wird bis Ende März die Sonderfreistellung für ungeimpfte Schwangere in körpernahen Berufen wie Friseur, Masseur, Kindergartenpädagogen und Lehrerverlängert verlängert. „Wir wollen sicherstellen, dass bis März 2022 alle Schwangeren jedenfalls die Gelegenheit hatten, sich auch vor der Schwangerschaft impfen zu lassen. Aus diesem Grund verlängern wir die Regelung in dieser Form zum letzten Mal.“, sagt Kocher.

Quelle: Heute-Artikel