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COVID-19

Gelber Impfpass: Hier bekommt ihr ihn für Gastros & Co.

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(FOTO: iStock)

Bis der „Grüne Pass“ kommt, soll ein „Gelber Impfpass Corona-Geimpften den Zutritt zu Sport, Gastronomie & Co. ermöglichen.

Derzeit sorgt der „Gelbe Impfpass“ für große Aufregung. Soll dies die „Eintrittskarte“ für Corona-Geimpfte in Lokale & Co sein. Das wurde zumindest gestern im Gesundheitsausschuss des Nationalrates beschlossen.

Was, wenn es keine gelben Impfpässe mehr gibt oder man ein Büchlein in einer anderen Farbe für Impfnachweise zu Hause liegen hat? Keine Sorge, der Impfpass muss nicht gelb sein!

Der eigene Impfpass gilt:
„In erster Linie sollte jeder seinen eigenen Impfpass von zu Hause mitnehmen“, so Daniel Böhm, Pressereferent des Sozialministeriums. Die Corona-Impfung werde dann „Identifikationsimpfungen/Reiseimpfungen“ oder „Andere Impfungen“ eingetragen und gelte auch in roten oder einem rosafarbenen Impfpass als „Zutrittsberechtigung“. „Der gelbe Impfpass ist lediglich ein Überbegriff.“ Selbstgebastelte Impfpässe gelten nicht.

Personen, die keinen Pass besitzen oder ihn zu Hause vergessen haben, dann werde vor Ort einer ausgestellt. „Natürlich kann es sein, dass am Abend kein Impfpass mehr vorliegt, dann wird ein Kärtchen ausgestellt. Damit kann die Covid-19-Impfung von einem Hausarzt oder in der Apotheke im Nachhinein in einen Pass eingetragen werden“, sagt Böhm gegenüber der „Heute“.

Liegt die erste Corona-Impfung dann mindestens 21 Tage zurück, dürfen ohne Test wieder Gastros, Hotels, körpernahe Dienstleister, sowie Kulturstätten besucht werden.

Digitaler Impfpass:
Bedeutender sei aber der digitale Impfpass der ELGA, der sogenannte „Grüne Pass“. „Die Corona-Impfung muss unbedingt im e-Impfpass vermerkt sein.“ Ab Juni kann der Impfnachweis heruntergeladen werden. Außerdem kann man ihn auch per QR-Code auf dem Handy abrufen. Eine Bürgerkarte oder eine digitale Handy-Signatur sind Voraussetzungen dafür. Beim Eintritt ins Lokal muss man dann nur noch das Smartphone vorzeigen.