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Gerichtsurteil: Hanka Paldum keine Gefangenen gefoltert

Die Anschuldigungen gegen die Sängerin haben tiefe Spuren hinterlassen. Sie leide noch immer unter der medialen Hetze gegen sie. (FOTO: zVg.)

Gegen die bosnische Sängerin, Hanka Paldum, wurde eine Anklage erhoben. Sie habe Gefangene während des Krieges in Bosnien-Herzegowina gequält – nun wehrt sich Paldum gerichtlich. 

Sie verklagte zwei Männer, die ihr Quälerei und Folter in Gefängnissen vorgeworfen haben. Nun hat das Gericht in Sarajevo ein Urteil gefällt. Nachdem 2013 die falschen Anschuldigungen an die Öffentlichkeit geraten sind, wurde die Sängerin medial attackiert. So habe sie einem Gefangenen 1993 persönlich gefoltert, der bis heute Spuren davon tragen würde. Sie habe ihm befohlen sich auf den Boden zu legen und sei ihm Tritte im Intimbereich verpasst. Diese haben dazu geführt, dass der ehemalige Gefangene heute keine Kinder zeugen kann.

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Ehemalige Sonderpolizisten sollen, am 14. Juli 1995, 1.300 Bosniaken in einer Halle ermordet haben. Nun hat in Belgrad der Prozess gegen die acht mutmaßlichen Täter begonnen.

 

Nachdem diese Behauptungen widerlegt wurden, entschied sich Hanka Paldum für einen gerichtlichen Schritt. Sie klagte die Verantwortlichen wegen Rufschädigung und psychischen Belastungen, die sie davon getragen habe, an. Das Gericht entschied, dass Paldum 2000 Euro Entschädigung für die falschen Behauptungen, die medial thematisiert wurden, erhalten soll. „Auch wenn das Urteil eine Art Genugtuung ist, der Schmerz und die Ungerechtigkeit die mir angetan wurden, lasten noch immer auf mir“, so Hanka Paldum gegenüber bosnischen Medien.