Mit einem Küchenmesser griff er gezielt Kleinkinder an – zwei Menschen starben. Nun steht der mutmaßliche Täter vor Gericht, doch die Frage der Schuldfähigkeit steht im Zentrum.
Neun Monate nach der tödlichen Attacke auf eine Kindergruppe in Aschaffenburg hat das Verfahren gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Die Staatsanwaltschaft strebt die dauerhafte Unterbringung des 28-jährigen Afghanen in einer psychiatrischen Einrichtung an, da ein forensisches Gutachten auf Schuldunfähigkeit hindeutet. Der Vorfall ereignete sich am 22. Jänner 2025 im Park Schöntal, als der Mann mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser gezielt Kleinkinder angriff. Bei der Attacke kamen ein zweijähriger Bub marokkanischer Herkunft sowie ein 41-jähriger deutscher Passant ums Leben, der den Kindern zu Hilfe eilen wollte.
Die Anklage umfasst schwerwiegende Delikte wie Mord, versuchten Mord, Totschlag, versuchten Totschlag, Bedrohung und verschiedene Körperverletzungsdelikte. Das psychiatrische Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Beschuldigte mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen, was seine Schuldunfähigkeit begründet.
Der Tatverdächtige ergriff die Flucht, als immer mehr Passanten eingriffen. Die Polizei konnte ihn etwa zwölf Minuten nach dem ersten Notruf widerstandslos in der Nähe von Bahngleisen festnehmen. Das blutbeschmierte Tatmesser wurde unweit des Festnahmeorts aufgefunden.
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Weitere Opfer
Zu den weiteren Opfern zählen ein zweijähriges Mädchen aus Syrien und ein heute 73-jähriger Deutscher, die trotz Stichverletzungen überlebten. Eine 59-jährige Erzieherin erlitt während des Vorfalls einen Armbruch.
Der 28-Jährige war den Behörden bereits vor der Tat bekannt und zeitweise in psychiatrischer Behandlung. Seit März 2023 verzeichneten die Behörden mehrere Vorfälle, darunter tätliche Angriffe und Widerstand gegen Polizeibeamte, Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung, die zu Strafbefehlen und Geldstrafen führten.
Laufendes Verfahren
Das Sicherungsverfahren behandelt neben der Gewalttat im Park auch einen Vorfall vom 29. August 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau. Dort soll der Beschuldigte eine Mitbewohnerin gewürgt und mit einem Messer verletzt haben. Für das Verfahren sind sechs Verhandlungstage bis zum 30. Oktober angesetzt.
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