Nach dem qualvollen Tod des dreijährigen Elias akzeptieren beide Eltern ihre lebenslangen Haftstrafen. Der Fall des in Tirol zu Tode gequälten Kindes ist damit juristisch abgeschlossen.
Der Fall des dreijährigen Elias aus Ebbs in Tirol ist nun juristisch abgeschlossen. Das Kind wurde 2024 von seinen Eltern getötet, nachdem es über längere Zeit mit Kabelbindern gefesselt und in einer Schublade eingesperrt worden war. Der Tod des Buben trat schließlich durch schwere Unterernährung ein. Im Verfahren wurde als Tatmotiv angeführt, dass die Eltern ihren Sohn für dämonisch besessen hielten.
Das Landesgericht Innsbruck verhängte am Montag gegen beide Elternteile lebenslange Freiheitsstrafen. Für die Mutter wurde zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet. Zudem müssen die Verurteilten an ihre drei weiteren Kinder jeweils Schmerzensgeldzahlungen in Höhe von 7.500 Euro leisten.
⇢ Dämon vernichten“: Eltern quälten Elias (3) monatelang zu Tode
Rechtskräftige Urteile
Seit Donnerstag, 9 Uhr, steht fest: Die Urteile sind rechtskräftig, da sowohl Mutter als auch Vater auf Rechtsmittel verzichten. Nach der Verkündung des Geschworenenspruchs hatten beide zunächst keine Stellungnahme abgegeben.
Der Verteidiger des Vaters, Matthias Holzmann, erklärte gegenüber der Tiroler Tageszeitung: „Der Vater von Elias verzichtet auf Rechtsmittel. Er empfindet das Urteil als gerechte Strafe und möchte nunmehr in Haft sein Fehlverhalten mit professioneller Hilfe aufarbeiten.“
Therapeutische Hilfe
Auch seitens der Verteidigung der Mutter wurde der Rechtsmittelverzicht bestätigt. Ihr Anwalt Oliver Mathis teilte mit: „Meine Mandantin wünscht zum Urteil keine weiteren Schritte mehr. Eine letzte Besprechung hat ergeben, dass Elias Mutter nun froh ist, in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht zu werden und dort Hilfe in Hinblick der Persönlichkeitsstörung zu bekommen.“
Mit dieser Entscheidung ist eines der grausamsten Verbrechen im Tiroler Gerichtssprengel juristisch abgeschlossen.
Die lebenslangen Haftstrafen gegen die Eltern sind damit rechtskräftig.