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Teilkompensation

Klimabonus wird ersetzt: Jetzt kommt der neue Ausgleich

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Das Aus für den Klimabonus entlastet das Staatsbudget um Milliarden, während viele Österreicher ihre bisherigen Zahlungen noch nicht abgeholt haben.

Die Streichung des Klimabonus entlastet das Staatsbudget 2025 um 2,1 Milliarden Euro – eine Maßnahme, die angesichts des nahezu doppelt so hoch wie prognostizierten Defizits notwendig erscheint. Nach Einschätzung des Finanzministers und führender Wirtschaftsexperten dürfte ein EU-Defizitverfahren (Kontrollmechanismus der EU bei übermäßigen Staatsdefiziten) im Herbst kaum abwendbar sein.

Die bisherige Ausgleichszahlung für die CO2-Bepreisung von Kraftstoffen wurde nach Wohnort gestaffelt ausgezahlt. Bei der letzten Tranche im September 2024 erhielten Erwachsene zwischen 145 und 290 Euro, Kinder jeweils die Hälfte. Besonders für einkommensschwache Haushalte stellte der Bonus eine wichtige finanzielle Unterstützung dar, während die CO2-Abgabe von derzeit 55 Euro pro Tonne zu spürbaren Preiserhöhungen bei Heizöl und Treibstoffen führte.

Zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher haben ihre Klimaboni aus den Jahren 2022 bis 2024 noch nicht abgerufen. Pro Person warten bis zu 1.010 Euro beim Klimaschutzministerium auf ihre Abholung. Informationen zur Anspruchsberechtigung finden Interessierte auf der Plattform Finanz.at.

Die zweite Auszahlungsphase des Klimabonus 2024 ist mittlerweile abgeschlossen. Seit Mitte März wurden die Beträge per Post an jene Haushalte verschickt, die erst nach dem Juli-Stichtag die Voraussetzungen erfüllten oder deren Bankverbindungen dem Ministerium nicht vorlagen.

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Soziale Auswirkungen des Wegfalls

Die Streichung des Klimabonus trifft einkommensschwache Haushalte besonders hart. Diese verlieren dadurch im Jahr 2025 durchschnittlich 1,75 Prozent ihres Haushaltseinkommens. Auch die untere Mittelschicht muss Einbußen von mehr als einem Prozent verkraften. Ohne den ausgleichenden Bonus führt die weiterhin bestehende CO₂-Steuer zu einer erhöhten finanziellen Belastung für Geringverdiener, da diese einen verhältnismäßig größeren Teil ihres Einkommens für Energie und Mobilität ausgeben müssen.

In anderen europäischen Ländern wird diese Problematik gezielter adressiert. Deutschland und Schweden etwa federn ihre CO₂-Abgaben durch sozial gestaffelte Klimaprämien oder Steuererleichterungen ab, um die Mehrbelastung für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zu minimieren.

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Pendler-Kompensation geplant

Als Reaktion auf den Wegfall des Klimabonus plant die Regierung ab 2026 eine teilweise Kompensation für Pendlerinnen und Pendler. Das Regierungsprogramm sieht dafür einen neuen steuerlichen Absetzbetrag vor, der eine „treffsichere Lösung“ darstellen soll. Bereits jetzt profitieren Berufspendler von der Pendlerpauschale mit einem Jahreshöchstbetrag von 3.672 Euro, die im Rahmen der Lohnverrechnung oder beim Steuerausgleich geltend gemacht werden kann, wie Finanz.at berichtete.

Finanzielle Spielräume

Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) betonte kürzlich, dass die Details dieser Kompensation noch ausgehandelt werden müssen. Die finanziellen Spielräume seien „kleiner als wir gerne hätten, aber sie sind vorhanden“, so der Kanzler. Aufgrund der deutlich schlechteren Budgetsituation könnten weitere Entlastungsmaßnahmen jedoch einer Neubewertung unterzogen werden. Eine definitive Einführung der Kompensationsleistung steht somit noch nicht fest.

Der Klimabonus wird als Konsolidierungsmaßnahme wegen des Haushaltsdefizits gestrichen.

Für viele Arbeitnehmer ist eine Teilkompensation vorgesehen. Zeitpunkt und Details dieser Maßnahme können auf Finanz.at eingesehen werden.