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Arbeitsrecht

Kündigungsfrist ignoriert: Chef muss fast 2.600 Euro brutto nachzahlen

Kündigungsfrist ignoriert: Chef muss fast 2.600 Euro brutto nachzahlen
Symbolbild Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Er sagt Nein zum Angebot seines Chefs, am nächsten Tag steht die Kündigung da. Für einen Küchenhelfer beginnt ein Streit ums Geld.

Weil sein Arbeitgeber die Kündigungsfristen missachtet hatte, bekommt ein Küchenhelfer aus dem Bezirk Mödling mit Unterstützung der Arbeiterkammer Niederösterreich 2.590,17 Euro brutto nachbezahlt, das entspricht 1.592,54 Euro netto.

Zunächst hatte der Gastronomiebetrieb dem Mann eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vorgeschlagen, doch der Mitarbeiter lehnte das Angebot ab. Schon am Tag darauf erhielt er die Kündigung zum Monatsende. Weder die gesetzlichen noch die kollektivvertraglichen Kündigungsfristen waren dabei eingehalten worden.

Der Mann holte sich Rat bei der Arbeiterkammer Niederösterreich, deren Expertinnen und Experten feststellten, dass ihm eine Kündigungsentschädigung zusteht. Bis Ende Juni wurde der Betrag nachgezahlt.

Fehlerhafte Beendigung

Der Arbeitgeber hatte das Dienstverhältnis nicht korrekt beendet. Auf die abgelehnte einvernehmliche Auflösung folgte in kurzem Abstand die Kündigung. Da die Fristen nicht beachtet wurden, hatte der Betroffene Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung.

Die Nachzahlung wurde bis Ende Juni geleistet.

Wiesers Empfehlung

AK-Niederösterreich-Präsident Markus Wieser empfiehlt Beschäftigten, ihre Ansprüche beim Ende eines Dienstverhältnisses überprüfen zu lassen. „Immer wenn ein Dienstverhältnis aufgelöst wird, egal in welcher Form, ist eine Überprüfung durch die Arbeiterkammer empfehlenswert. Unsere Expertinnen und Experten kontrollieren die Ansprüche und Abrechnungen und stehen den Mitgliedern kompetent zur Seite“, sagt Wieser.

Im konkreten Fall war die Arbeiterkammer Niederösterreich die erste Anlaufstelle für den Betroffenen. Die AK nahm den Fall unter die Lupe und verlangte vom Arbeitgeber das noch offene Geld.

Der Gastronomiebetrieb gab nach und zahlte den Betrag nach.

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KO KOSMO-Redaktion
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