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Steuervorteil

Bonus ohne Anspruch: Für wen 2026 die 500 Euro wirklich zählen

Bonus ohne Anspruch: Für wen 2026 die 500 Euro wirklich zählen
(FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

500 Euro extra für 2026, aber nicht in jedem Betrieb steuerfrei. Ohne die passende Grundlage bleibt der Bonus steuerpflichtig.

Arbeitgeber dürfen 2026 eine freiwillige Mitarbeiterprämie von bis zu 500 Euro lohnsteuerfrei ausbezahlen. Begünstigt sind Zahlungen für den Zeitraum Juli bis Dezember 2026. Die Auszahlung ist bis 15. Februar 2027 möglich, sofern dafür eine lohngestaltende Vorschrift besteht.

Die steuerfreie Mitarbeiterprämie gibt es in wechselnder Ausgestaltung seit 2020. Für 2026 wurde sie neuerlich ermöglicht, der Höchstbetrag fällt mit 500 Euro aber nur halb so hoch aus wie im Vorjahr, als bis zu 1.000 Euro steuerfrei blieben.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Wer als Arbeitgeber für 2026 eine Prämie plant, sollte die genaue Frist mit der Lohnverrechnung abklären.

Voraussetzungen der Prämie

Die Prämie muss zusätzlich zum üblichen Lohn oder Gehalt fließen. Bisher übliche Zahlungen in eine Prämie umzuwandeln, ist nicht zulässig. Frühere Corona-Prämien, Teuerungsprämien und die Mitarbeiterprämie 2025 zählen allerdings nicht zu den bisher üblichen Zahlungen.

Steuerfrei bleibt die Prämie nur dann, wenn sie auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht, etwa einem Kollektivvertrag oder einer darauf gestützten Betriebsvereinbarung. Ein Beispiel dafür ist der Zusatzkollektivvertrag für Angestellte in Reisebüros, der für Juli bis Dezember 2026 eine Prämie von bis zu 500 Euro vorsieht.

In Betrieben ohne Betriebsrat kann eine Vereinbarung mit allen Arbeitnehmern abgeschlossen werden, sofern der Kollektivvertrag das erlaubt. Existiert in einer Branche zwar ein Arbeitgeberverband, enthält der Kollektivvertrag aber keine Prämienregelung, ist laut Wirtschaftskammer keine steuerfreie Mitarbeiterprämie möglich.

In den KV-Verhandlungen für die Gastronomie und Hotellerie wurde über die Steuerbefreiung einer vereinbarten Prämie von 275 Euro diskutiert. Das Finanzministerium musste die Lohnsteuerrichtlinien überarbeiten. Die Einmalzahlung von 100 Euro aus dem KV-Abschluss der Brauindustrie erfüllt die Kriterien der steuerfreien Mitarbeiterprämie für 2026.

Abgaben und Netto

Eine Prämie von 500 Euro ist lohnsteuerfrei und erhöht das Jahressechstel nicht. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden deshalb weiterhin wie gewohnt begünstigt besteuert. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf die Prämie allerdings an.

Auf der Seite des Arbeitgebers kommen Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer und Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse hinzu. Von 500 Euro bleiben netto in vielen Fällen rund 410 Euro übrig.

Bekommen Beschäftigte 2026 neben der Mitarbeiterprämie auch eine steuerfreie Gewinnbeteiligung, gilt für beide Zahlungen eine gemeinsame Grenze. Zusammen sind sie nur bis 3.000 Euro im Kalenderjahr steuerfrei.

Wer die Prämie mehrfach steuerfrei erhalten hat, etwa von zwei verschiedenen Arbeitgebern, muss eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen.

Der Betrag über 500 Euro wird dann nachträglich mit dem normalen Steuertarif versteuert.

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KO KOSMO-Redaktion
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