Ein Kurs abgebrochen, ein Termin verpasst, und schon wird es teuer. Ein Gesetzesentwurf aus dem Ministerium zieht die Zügel an.
Ministerin Claudia Bauer hat den Entwurf für ein Integrationspflichten-Gesetz in Begutachtung geschickt. Vorgesehen sind gestaffelte Sanktionen bis zu 5.000 Euro sowie die Streichung von Sozialleistungen, wenn Pflichten nicht erfüllt werden.
Die Begutachtung des Entwurfs begann am 27. Oktober 2026, endet am 12. November 2026 und das Gesetz soll voraussichtlich am 1. Jänner 2027 in Kraft treten.
In der Integrationspolitik setzt die Regierung damit stärker auf Sanktionen. Kernstück des Entwurfs ist, dass bei Verstößen gegen Integrationspflichten Sozialleistungen gestrichen und Geldstrafen verhängt werden können. Treffen soll das unter anderem Migrantinnen und Migranten, die verpflichtende Angebote wie Deutsch- oder Wertekurse ohne triftigen Grund ablehnen oder abbrechen.
Gleiches gilt für jene, die angesetzte Integrationsprüfungen nicht wahrnehmen. Der Strafrahmen ist gestaffelt und steigt im Wiederholungsfall deutlich an.
Gestaffelte Geldstrafen
Wer Integrationspflichten nicht erfüllt, muss laut Entwurf mit Geldstrafen ab 250 Euro rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann der Betrag auf 1.500 bis 5.000 Euro anwachsen. Hinzu kommt die mögliche Streichung von Sozialleistungen.
Der Entwurf enthält außerdem klare Mitwirkungspflichten sowie eine Integrationsvereinbarung, die Fristen von 1 Jahr für die Beratung und von 2 Jahren für weitere Nachweise vorsieht. Ebenfalls geregelt werden Prüfungen zu Sprache und Werten.
Bei den Mitwirkungspflichten gilt ein Strafrahmen von 250 bis 1.500 Euro. Er greift, wenn Beratungstermine versäumt werden, die Mitwirkung an der Potenzialerhebung verweigert wird, falsche Angaben gemacht werden oder die Werte-Charta abgelehnt wird.
Dieselbe Spanne von 250 bis 1.500 Euro droht bei Nichterfüllung der Integrationsvereinbarung, also wenn die verpflichtende Integrationsberatung nicht innerhalb von 1 Jahr oder weitere Integrationspflichten nicht innerhalb von 2 Jahren nachgewiesen werden.