Monate auf eine Operation warten oder privat einen schnelleren Zugang suchen: Eine neue Studie aus Oberösterreich wirft Fragen zur Fairness im Spital auf. Befragte berichten von Angeboten für frühere Termine, während Krankenhausträger eine Bevorzugung durch Zuzahlungen zurückweisen.
Wer auf ein neues Hüftgelenk wartet, plant seinen Alltag womöglich längst um die Beschwerden herum. Einkaufen, Stiegensteigen oder ein Arbeitstag im Stehen können zur Belastung werden. Ein OP-Termin entscheidet dann auch darüber, wie lange dieser Zustand anhält.
Was Patienten über frühere Termine berichten
Eine am 15. Oktober 2026 veröffentlichte Untersuchung des Instituts für Höhere Studien im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich beleuchtet den Zugang zu geplanten Operationen. In die Auswertung gingen 810 Personen ein. Die Befragung lief von September 2025 bis Jänner 2026 und betraf Operationen innerhalb der vorangegangenen drei Jahre.
13,1 Prozent berichteten, ihnen sei eine kürzere Wartezeit durch den Besuch einer Privatordination angeboten worden. 6,1 Prozent nahmen ein solches Angebot an. Von einem Angebot für einen früheren Termin gegen private Zuzahlung berichteten 9,1 Prozent; 2,8 Prozent nahmen es an. Die genannten Zuzahlungen lagen zwischen 200 und 8.600 Euro.
Diese Angaben dokumentieren Erfahrungen der Befragten. Sie sind kein pauschaler Nachweis, dass jedes Krankenhaus oder jeder private Arztbesuch mit einer unzulässigen Vorreihung verbunden wäre.
Acht Wochen statt zwanzig
Besonders deutlich fallen die Unterschiede bei den berichteten Wartezeiten aus. Ohne private Zugangswege warteten Befragte im Median 20 Wochen. Wer ausschließlich eine private Krankenzusatzversicherung nutzte, berichtete von acht Wochen. Bei mehreren kombinierten privaten Zugängen waren es 7,5 Wochen.
Der Median bezeichnet den mittleren Wert: Die Hälfte wartete kürzer, die andere Hälfte länger. Aus dem Vergleich lässt sich deshalb kein persönliches Versprechen ableiten, mit einer Zusatzversicherung zwölf Wochen zu gewinnen.
Die Untersuchung beruht auf einer freiwilligen Online-Befragung, die unter anderem über AK-Kanäle und Inserate beworben wurde. Sie ist keine österreichweite Zufallsstichprobe. In vertieften statistischen Analysen bleibt der Zusammenhang zwischen Zusatzversicherung und kürzerer Wartezeit bestehen. Private Kontakte zeigen dagegen keinen statistisch gesicherten Zusammenhang. Die Ergebnisse sind differenzierter als die Formel, Beziehungen würden immer helfen.
Die Spitäler widersprechen
Die Verantwortlichen weisen den Vorwurf einer Bevorzugung durch Zuzahlungen zurück. Der ORF berichtete nach der Präsentation über entsprechende Stellungnahmen der Gesundheitsreferentin Christine Haberlander, der oberösterreichischen Ordensspitäler und der Gesundheitsholding. Sie betonten die medizinische Dringlichkeit beziehungsweise lehnten frühere Termine gegen Zuzahlungen ab.
Für die Einordnung ist entscheidend, wofür jemand bezahlt: Eine private Untersuchung, Leistungen einer Zusatzversicherung und eine Zahlung ausdrücklich für einen früheren Operationstermin sind unterschiedliche Vorgänge. Eine private Rechnung allein beweist keine unzulässige Vorreihung.
Welche Regeln für OP-Wartelisten gelten
In Oberösterreich schreibt das Krankenanstaltengesetz eine Terminvergabe nach medizinischen, betriebsorganisatorischen und sozialen Kriterien vor. Für bestimmte Fachbereiche müssen bei Wartezeiten über vier Wochen transparente Wartelisten geführt werden. Vorgemerkte Patienten können Auskunft über ihre Wartezeit verlangen.
Der bundesgesetzliche Rahmen sieht entsprechende Vorgaben insbesondere für Augenheilkunde, Orthopädie und Neurochirurgie vor. Die nähere Umsetzung liegt bei den Ländern. Vier Wochen sind dabei keine allgemeine Höchstwartezeit, sondern eine Schwelle für das vorgeschriebene Wartelistenregime.
Auch die von der Arbeiterkammer geforderte Garantie einer geplanten Operation innerhalb von zwölf Wochen ist eine politische Forderung und kein bereits bestehender allgemeiner Anspruch.
Ein anderer Standort kann einen Unterschied machen
Die offizielle oberösterreichische Übersicht mit Stand September 2026 zeigt erhebliche Unterschiede. Für eine Hüft-Endoprothese nennt sie zehn Wochen im Krankenhaus St. Josef Braunau, 28 Wochen im Salzkammergut Klinikum Bad Ischl und 70 Wochen in Gmunden.
Das sind veröffentlichte Orientierungswerte, keine individuellen Terminzusagen. Angebot, medizinische Eignung und Dringlichkeit müssen geklärt werden. Die Zahlen sind auch kein Qualitätsranking der Krankenhäuser.
Trotzdem ergibt sich daraus eine konkrete Frage: Kann ein anderes geeignetes Krankenhaus den Eingriff früher übernehmen? Die Gesundheitsholding verweist selbst auf alternative Standorte mit kürzeren Wartezeiten. Zur Entscheidung gehören allerdings auch Anreise, Nachkontrollen und Unterstützung nach der Entlassung.
Diese Fragen helfen beim nächsten Gespräch
Wer auf einen Eingriff wartet, sollte sich den Ablauf erklären lassen:
1. Seit welchem Datum bin ich auf der OP-Warteliste vorgemerkt?
2. Welche medizinische Dringlichkeit wurde festgehalten?
3. Gibt es einen geeigneten alternativen Standort?
4. Kann ich bei kurzfristigen Absagen berücksichtigt werden?
5. An wen wende ich mich, wenn sich meine Beschwerden verändern?
Wichtig ist außerdem, ab wann die Wartezeit gezählt wird. Die Studie betrachtet die Zeit von der medizinischen Entscheidung zur Operation bis zum Eingriff. Facharzttermine und Untersuchungen davor können den gesamten Weg zur Behandlung verlängern.
Bei Unklarheiten oder vermuteten Unregelmäßigkeiten unterstützen Patientenanwaltschaften kostenlos. Zuständig ist grundsätzlich das Bundesland der betroffenen Einrichtung, unabhängig vom Wohnort. Sie können Beschwerden prüfen und vermitteln, übernehmen aber keine Vertretung vor Gericht.
Wer ein Angebot für einen früheren Termin gegen Zahlung erhält, sollte Unterlagen aufbewahren und klären lassen, welche Leistung damit tatsächlich bezahlt werden soll.