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TERROR IN WIEN

Mutter des Terroristen: „Was haben wir falsch gemacht?“

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(FOTO: iStock, Bild-Zeitung)

Der Terrorist aus der City lebte seit Mai in Kagran im Gemeindebau. In der Nacht sprengte die Cobra die Tür auf. Ein Versuch eines Psychoprogramms.

Anfang Mai zog der 20-Jährige in die erste eigene Wohnung in der Donaustadt um. Der Nordmazedonier war als Jungwiener vorgemerkt gewesen und erhielt im Frühjahr den Zuschlag für die 42-Quadratmeter-Wohnung. Beschwerden von den Nachbarn gab es über ihn nie; bis auf die November-Miete überwies er den Zins stets pünktlich.

Er hörte auf Salafisten:
Dass ein IS-Fanatiker mitten unter den Bewohnern lebte, will hier niemand glauben. Der nordmazedonisch-österreichische Doppelstaatsbürger kam in Österreich zur Welt, wuchs in Mödling auf und war als Fußballer einigermaßen talentiert. Nach der Haupt- und Mittelschule wechselte er in eine HTL in Ottakring, brach sie im 3.Jahrgang ab. Der Bursche fand weder eine Lehre noch einen Job. Er stürzte in eine wirre Parallelwelt ab und fing an fundamentalistische Moscheen und salafistischer Prediger in Wien zu besuchen.

Absturz im September 2018:
Er kaufte sich ein Flugticket und reiste nach Istanbul und weiter nach Hatay. Über die Grenze nach Syrien schaffte es der Sohn eines Gärtners und einer Hausfrau aber nicht. Der naive Teenager wurde festgenommen – und zurück nach Österreich geschoben. Die Mutter des jungen Islamisten zeigte den eigenen Sohn an. Anwalt Nikolaus Rast berichtet“: „Ich hätte einen überzeugten Gotteskrieger nie vertreten. Ich habe das Mandat nur übernommen, da seine Mama – eine völlig westliche Frau – heulend bei mir gesessen ist und gefragt hat: ‚Was haben wir nur falsch gemacht bei ihm?’“

Die bedingte Entlassung des Terroristen sorgte gestern für Diskussionen. Der Staatsanwalt sprach sich 2019 dagegen aus, die Richterin dafür. Das Argument: „erstmals und mittlerweile massiv verspürtes Haftübel“, „sozialer Empfangsraum“, „Unterkunft nach der Entlassung“. Und: „Es kann davon ausgegangen werden, dass der Vollzug von zwei Drittel der Freiheitsstrafe ausreicht, um den Strafgefangenen zu einer gesetzeskonformen Lebensführung zu veranlassen.“ Eine Fehleinschätzung. Bei der gestrigen Pressekonferenz zeigte sich Innenminister Karl Nehammer entsetzt: „Er hat sich bei der Bewährungshilfe extrem bemüht.“