Justizministerin Alma Zadić (Grüne) verteidigte sich am Dienstag gegen die von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) kritisierte vorzeitige Haftentlassung des Wiener Terror-Attentäters.
Die grüne Ministerin verurteilte in ihrer Aussendung den „schockierenden Terroranschlag“ und verwies auf die enge Zusammenarbeit von Justiz- und Innenministerium, „um die momentane Ausnahmesituation bestmöglich zu bewältigen, die Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten und mögliche Mittäter zu verfolgen“. Die Kritik von Innenminister Nehammer, dass der Attentäter fälschlich vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, wies die Justizministerin jedoch von sich.
Wie gesetzlich vorgesehen, sei Kurtin F. am 5. Dezember 2019 nach zwei Dritteln Haft vorzeitig mit drei Jahren Probezeit bedingt entlassen. Er wurde zuvor am 25. April 2019 zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt, weil er versucht hatte, nach Syrien auszureisen und sich dort dem IS anzuschließen (KOSMO berichtete). Seine Entlassung sei unter strengen Auflagen gewährt worden, wie zum Beispiel regelmäßiger Kontakt zu den Deradikalisierungsvereinen „Neustart“ und „Derad“, erklärte Zadić. Solche Auflagen seien nur bei vorzeitiger Entlassung möglich. Und, wie in solchen Fällen üblich, sei auch das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) informiert worden.
Laufende Kontrolle nur so möglich
Grundsätzlich würden bedingte Entlassungen nach zwei Dritteln der Haftzeit ausgesprochen, wenn die Voraussetzungen vorliegen – und zwar unter Auflage einer Probezeit von drei Jahren zur spezifischen Behandlung, Betreuung und laufender Kontrolle. Damit könne über die Haftzeit hinaus auf den Täter eingewirkt werden, so Zadić.
Bei voller Abbüßung der Haftstrafe – was im konkreten Fall eine Entlassung im Juli 2020 bedeutet hätte – gebe es hingegen keine Möglichkeit einen solchen Einfluss auf den Täter zu nehmen. Allgemein äußerte sich Zadić auch zu dem Anschlag und meinte, dass „wir in dieser schweren Zeit mehr denn je zusammenrücken müssen, dem Hass keinen Raum geben und uns weiterhin mit voller Kraft für Demokratie und Rechtstaatlichkeit einsetzen“.
Rolle des Verfassungsschutzes?
FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl hinterfragt unterdessen die Rolle des Verfassungsschutzes in dieser Causa. Man müsste davon ausgehen, dass ein bekannter Dschihadist unter genauer Beobachtung durch den Geheimdienst steht, so die Kritik des Freiheitlichen. Das Innenministerium werde sich in der kommenden Zeit einige Fragen gefallen lassen müssen, meinte Kickl, der bis zur Ibiza-Affäre im Mai 2019 selbst Ressortchef war.
Er will unter anderem wissen, ob der Täter und dessen Umfeld tatsächlich unter Beobachtung standen und wenn ja, welche Erkenntnisse daraus gezogen wurden. Bemerkenswert ist für den FPÖ-Politiker vor allem, wie schnell es nach dem Attentat Hausdurchsuchungen und Verhaftungen gegeben hat.
Ebenso will der FPÖ-Klubchef wissen, warum der Mann nicht vor der Tat „aus dem Verkehr gezogen“ wurde, was er auch zum Thema im Nationalen Sicherheitsrat am Mittwoch machen will. Kritik übte Kickl aber auch an der Justiz, da der spätere Attentäter trotz seines „tief sitzenden Willens“, sich dem IS anzuschließen, nach acht Monaten Haft wieder „auf die Gesellschaft losgelassen“ worden sei. Der Freiheitliche erneuerte darum die langjährigen Forderungen nach härteren Strafen sowie einem eigenen „Verbotsgesetz“ für Islamisten.
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