Start News Chronik
VORBESTRAFT

Terror in Wien: Attentäter vorzeitig aus Haft entlassen

Symbolbild (FOTOS: zVg., iStockphoto)

Innerhalb der letzten paar Stunden werden immer mehr Details bekannt: Der Attentäter von Wien wurde offenbar als Anhänger der islamistischen Terrormiliz IS bereits 2019 zu Haft verurteilt, doch dann frühzeitig entlassen.

Wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) im Gespräch mit der APA erläuterte, haben bereits umfangreiche Großrazzien im Umfeld des Täters stattgefunden. Konkret wurden 15 Hausdurchsuchungen vorgenommen und mehrere Personen festgenommen. Der gestrige Anschlag gehe laut Nehammer auf das Konto mindestens eines islamistischen Terroristen. Gemeint ist damit der gestern durch die WEGA „neutralisierte“ 20-jährige Täter.

Zwei Staatsbürgerschaften: Österreich & Nordmazedonien
Der Attentäter besaß laut Innenminister Nehammer neben der österreichischen auch die nordmazedonische Staatsbürgerschaft. „Er war mit einer Sprengstoffgürtel-Attrappe und einer automatischen Langwaffe, einer Faustfeuerwaffe und einer Machete ausgestattet, um diesen widerwärtigen Anschlag auf unschuldige Bürgerinnen und Bürger zu verüben“, erklärte der Innenminister.

Nur neun Minuten nach der Alarmierung wurde der Attentäter von der Polizei erschossen. Sieben Polizisten machten demnach am Montagabend im Zuge der Terrorattacke von ihren Dienstwaffen Gebrauch. Laut dem Wiener Landespolizeipräsidenten Gerhard Pürstl wurde der Angreifer um 20.09 Uhr von Beamten der Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (WEGA) „neutralisiert“.

Attentäter wollte sich dem IS anschließen
Der Attentäter war 20 Jahre alt, hatte nordmazedonische Wurzeln und laut Innenminister Nehammer zweifelsfrei ein Anhänger der islamistischen Terrormiliz IS. Der Mann war bereits einschlägig wegen Mitgliedschaft in einer terroristischeren Vereinigung vorbestraft. Etwa wollte der 20-Jährige in der Vergangenheit nach Syrien ausreisen, um sich dort der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Er wurde jedoch daran gehindert und stattdessen verhaftet.

Am 25. April 2019 wurde Kurtin S. wegen Mitgliederschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 278b StGB) zu 22 Monaten Haft verurteilt. Der Mann mit nordmazedonischen Wurzeln sei jedoch am 5. Dezember „vorzeitig bedingt entlassen“ worden. Er galt noch als junger Erwachsener und fiel damit unter die Privilegien des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

Unklar ist nach wie vor, ob der Täter alleine handelte. Wie der Sprecher des Innenministeriums, Harald Sörös, mitteilte, gehen die Behörden von maximal vier Tätern aus. Die Ermittlungen laufen „auf Hochtouren“, hieß es. Der Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, berichtete, dass noch in der Nacht die Wohnung des Attentäters mit Sprengstoff geöffnet wurde und eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde.