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STRAFBAR

Besitzer zerrt Hund mit dem Auto hinter sich her

(FOTO: iStock)

Der Vorfall ereignete sich auf einem Feldweg in Ober-Grafendorf, Niederösterreich und wurde dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) zugespielt.

Ein Fahrer eines Jeeps schleift einen dunklen Hund an der Leine auf einen Feldweg neben ihm her. Der Verein gegen Tierfabriken erhielt diese Szene über ein Foto. Der Vorfall fand im niederösterreichischen Ober-Grafendorf statt.

Dieses Verhalten ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtlich strafbar. Gemäß § 99 Abs 3 lit f der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es verboten, während der Fahrt einen Hund an der Leine mitlaufen zu lassen. Dies gilt nicht nur für Autos, sondern auch für Fahrräder und E-Roller, da diese ebenfalls als Fahrzeuge gelten. Zudem weist das Tierschutzgesetz in § 5 darauf hin, dass es untersagt ist, einem Tier eine Leistung abzuverlangen, die mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst verbunden ist.

Die gesundheitlichen Risiken für den Hund sind enorm. Ein ununterbrochener Würgereiz ist nur eine der möglichen Folgen. Sollte das Tier stolpern oder aus Erschöpfung nicht mehr mithalten können, drohen schwerste Verletzungen bis hin zum Tod durch Überfahrenwerden.

Der VGT appelliert an die Öffentlichkeit, bei ähnlichen Beobachtungen das Kennzeichen und die genaue Uhrzeit zu notieren. Diese Informationen sind entscheidend, um eine Anzeige erstatten zu können und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Für alle Hundebesitzer, die ihr Tier sicher im Straßenverkehr mitführen möchten, gibt es Alternativen: „spezielle Hunde-Fahrradanhänger oder Hunde-Transportkörbe ermöglichen es, den Hund problemlos und sicher zu transportieren. Es ist wichtig, sich stets der Verantwortung bewusst zu sein, die man als Tierhalter trägt. Nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden des Tieres, sondern auch die Einhaltung der Gesetze sollten dabei im Vordergrund stehen.“