Am Montag begann der Ramadan, während welchem Muslime von Sonnenaufgang bis -untergang fasten. Die Lehrergewerkschaft sieht im Fasten ein Problem für Schüler.
Der Ramadan ist ein heiliger Monat im Islam und wird jeden 9. Monat im islamischen Kalender begangen. Während dieser Zeit wird von praktizierenden Muslimen gefastet und von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang nicht gegessen und getrunken. Heuer ist der Fastenmonat von 5. Mai bis 4. Juni 2019.
Das strikte Fasten wird fast jährlich heftig diskutiert. Vor allem wenn es um junge Muslime geht, die in der Schule weder essen noch trinken. Lehrergewerkschafter Paul Kimberger kommentiert, dass eine strenge Auslegung der Fastenregeln zu Problem führen können. „Wir hatten den Fall eines Mädchens, das von der Sprossenwand fiel und sich den Oberschenkel brach. Es hatte weder getrunken noch etwas gegessen, offensichtlich auf Bitte der Eltern“, so Kimberger zu „Oe24“.
Er fügte hinzu, dass in Ballungsräumen viel Schüler in der Schule strikt fasten. Nichtsdestotrotz spricht sich die Gewerkschaft gegen ein Verbot aus, da in den meisten Fällen ein Gespräch des Lehrers für islamischen Religionsunterricht mit den Eltern reiche.
Die Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft ist da anderer Meinung. Auf ihrer offiziellen Homepage ist zu lesen, dass Kinder nicht fasten müssten. „Kinder sind vom Fasten, wie Alte, Schwangere, Stillende oder Kranke, ausgenommen.“
Heftige Kritik in Deutschland
Dieselbe Diskussion wird auch derzeit in Deutschland geführt. Dort warnt der Chef des Bundesverbands Bildung und Erziehung gegenüber der „Bild“: „Vor zwei Jahren etwa sind einige fastende Schüler in der Hitze zusammengeklappt.“ Ähnlich äußerte sich Aiman Mazyek vom Zentralrat der Muslime: „Dass Kinder fasten, ist falsch – aus medizinischer und religiöser Sicht.“
Laut der Integrationsbeauftragten der deutschen Bundesregierung, Anette Widmann-Mauz (CDU) gehe die Schule ohne Frage vor. Ihrer Meinung nach müssen Kinder regelmäßig trinken und essen, um sich gesund zu entwickeln und dem Unterricht folgen zu können. Dies gelte auch im Ramadan. „Kindeswohl und Lernen in der Schule haben Vorrang“, unterstrich Widmann.
Stellungnahme der IGGÖ
Laut der Islamischer Glaubensgemeinschaft IGGÖ sind sehr wohl auch Kinder vom Fastengebot betroffen, die „körperlich reif und geistig gesund sind“. Dies bedeutet, dass Kinder zumeist mit Beginn der Pubertät mit dem Fasten beginnen.
Weiters schreibt die IGGÖ in einem Elternbrief, dass die Erziehungsberechtigten zusammen mit dem Kind über das Fasten entscheiden sollen. Schulwochen, wie Skikurse bzw. Sportwochen, würden immer eine Ausnahme darstellen, der Turnunterricht oder Prüfungen allerdings nicht in allen Fällen.
„Wenn dein Körper signalisiert, dass es zu schwer wird, kannst du das Fasten abbrechen. Allerdings muss der Tag später nachgeholt werden“, so IGGÖ-Präsident Ümit Vural im Elternbrief.
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