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Drogenbetrug

Raserei unter Drogen: Polizei entdeckt Urin-Trick bei 40-Jährigem

Raserei unter Drogen: Polizei entdeckt Urin-Trick bei 40-Jährigem
Symbolbild (FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Mit fremdem Urin im Beutel wollte ein Oberösterreicher die Polizei täuschen. Doch der Plan des unter Drogeneinfluss stehenden Autofahrers scheiterte kläglich.

Auf der Tauernautobahn erregte ein Oberösterreicher am Montagvormittag durch sein gefährliches Fahrverhalten die Aufmerksamkeit der Polizei. Die Beamten hielten den Fahrer bei der Ausfahrt Salzburg-Süd an und führten zunächst einen Alkoholtest durch, der keine Auffälligkeiten zeigte. Als die Polizisten anschließend eine Überprüfung auf Drogenkonsum durchführen wollten, lehnte der 40-Jährige den Speicheltest zunächst ab, willigte jedoch in einen Urintest ein.

📍 Ort des Geschehens

Versuchte Täuschung

Während der Durchführung des Urintests bemerkten die Einsatzkräfte einen verdächtigen Beutel in der Hose des Mannes. Bei näherer Untersuchung stellte sich heraus, dass dieser mit fremdem Urin gefüllt war. Mit dieser Täuschungsmethode hatte der Fahrer aus Braunau am Inn offenbar versucht, ein negatives Testergebnis zu erzielen. Nach seiner Entlarvung gestand der Mann den Manipulationsversuch, verweigerte jedoch Angaben zur Herkunft des Beutels.

Die Beamten ordneten daraufhin einen Speicheltest an, der positiv auf Cannabis und Kokain reagierte. Der hinzugezogene Amtsarzt bestätigte die Fahruntauglichkeit des 40-Jährigen.

Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, wurde dem Mann der Führerschein abgenommen. Nach österreichischem Recht drohen dem 40-Jährigen nun weitere schwerwiegende Konsequenzen: Neben der bereits erfolgten Entziehung der Lenkberechtigung wird eine Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz sowie eine Verwaltungsstrafe folgen. Die Manipulation eines Drogentests stellt einen eigenständigen Tatbestand dar.

Mehrmonatiges Fahrverbot

Da der Amtsarzt die Fahruntauglichkeit feststellte, wird standardmäßig ein mehrmonatiges Fahrverbot verhängt. Für die Wiedererlangung der Lenkberechtigung muss sich der Braunauer einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen, die seine Fahrtauglichkeit erneut prüft und entsprechende Auflagen festlegen kann.