Sieben Jahre hinter Gittern, vier Verurteilungen und zwölf Polizeieintragungen – nun hat ein afghanischer Intensivtäter Österreich verlassen, bevor er seine Strafe vollständig absitzen musste.
Ein afghanischer Straftäter hat in der Nacht zum Dienstag Österreich verlassen. Der 30-Jährige entschied sich für eine „eigenständige kontrollierte Ausreise“, wodurch er die Verbüßung seiner vollständigen Haftstrafe umging. Nach Verbüßung eines Teils seiner Strafe wurde er unmittelbar außer Landes gebracht. Bemerkenswert ist, dass der Mann während seiner zehnjährigen Aufenthaltsdauer in Österreich sieben Jahre in Haft verbrachte – finanziert durch Steuergelder.
Die österreichische Justiz verurteilte ihn insgesamt viermal, unter anderem wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Sein Strafregister enthält zudem zwölf kriminalpolizeiliche Eintragungen. Gegen den Mann besteht ein aufrechtes Einreise- und Aufenthaltsverbot.
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Gescheiterte Integration
Der Afghane kam als 20-Jähriger nach Österreich, scheiterte jedoch an seiner Integration. Statt Deutschkurse zu besuchen, verbrachte er seine Zeit überwiegend vor Gericht. In den vergangenen sieben Jahren wechselte er dreimal seinen Aufenthaltsort – allerdings handelte es sich dabei ausschließlich um Justizanstalten: Sonnberg, Stein und zuletzt Gerersdorf.
Die Unterbringung eines Häftlings schlägt im Jahr 2024 mit täglich 186 Euro zu Buche, was jährliche Kosten von nahezu 70.000 Euro verursacht.
Kontrollierte Ausreise
Das Innenministerium teilte am Dienstag mit, dass der Verurteilte die Option der „eigenständigen kontrollierten Ausreise“ nutzte. Das Verfahren sieht vor, dass er nach Verbüßung der Hälfte seiner Haftstrafe die Möglichkeit erhielt, das Gefängnis zu verlassen und nach Kabul auszureisen, wo er noch in derselben Nacht landete.
Bei seiner Ausreise erhielt er den maximalen Unterstützungsbetrag von 900 Euro.
Erst etwa eine Woche zuvor hatte Österreich einen weiteren afghanischen Intensivstraftäter über Istanbul nach Kabul abgeschoben. Der 33-Jährige wurde dort von österreichischen Behördenvertretern an die zuständigen lokalen Stellen übergeben. Auch in seinem Fall ist bemerkenswert, dass er etwa die Hälfte seiner Zeit in Österreich in Haftanstalten verbracht hatte.
Innenminister Gerhard Karner bekräftigte die Linie der Regierung: „Verurteilte Straftäter müssen Österreich verlassen.“ Die aktuelle Rückführung reiht sich in eine Serie ähnlicher Fälle ein. Im vergangenen Jahr mussten rund 3300 Straftäter das Land verlassen – durchschnittlich zehn pro Tag.
Laut Ministerium sollen weitere Rückführungen folgen.