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Bandengewalt

Blutige Bahnhofs-Schlacht: Tschetschenischer Anführer muss 6 Jahre büßen

Blutige Bahnhofs-Schlacht: Tschetschenischer Anführer muss 6 Jahre büßen
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2 Min. Lesezeit |

Vermummte Männer, ein blutiger Konflikt und ein Anführer in Fesseln: Nach der Gewalteskalation am Bahnhof Meidling fällt nun das harte Urteil.

Nach einer blutigen Auseinandersetzung am Bahnhof Wien-Meidling muss der selbsternannte Anführer der tschetschenischen Gemeinschaft für sechs Jahre hinter Gitter. Das Gericht verurteilte den 25-Jährigen, der bereits Vorstrafen wegen terroristischer Vereinigung und Anstiftung zum schweren Raub aufweist.

Der gewaltsame Vorfall vom 7. Juli 2024 gilt laut Staatsanwaltschaft Wien als Schlusspunkt eines längeren Konflikts zwischen tschetschenischen und syrischen Gruppierungen. Rund zwei Dutzend vermummte Männer in schwarzer Kleidung hatten den Platz vor dem Bahnhof gestürmt und vier Personen arabischer Herkunft attackiert.

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Weitere Verurteilungen

Ein Schöffensenat des Wiener Landesgerichts befasst sich seit Anfang Jänner mit dem Fall. Neben dem Hauptangeklagten wurden 20 weitere Personen schuldig gesprochen. Die Urteile reichen von bedingten Strafen für psychische Beihilfe bis zu unbedingten Haftstrafen für unmittelbare Tatbeteiligung. In zwei Fällen ergingen Freisprüche. Sämtliche Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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Angeklagter leugnet

Am finalen Verhandlungstag wurde der mutmaßliche Drahtzieher unter strengen Sicherheitsvorkehrungen in den Gerichtssaal gebracht. Abu Bakar D. erschien mit Hand- und Fußfesseln, bestritt jedoch jede Schuld: „Vieles hier stimmt nicht. Ich weiß, dass ich dort nicht gekämpft habe. Ich weiß, dass ich auf der Meidlinger Hauptstraße war, aber auf der anderen Seite. Und ich weiß, dass ich niemanden dazu bestimmt habe.“

Die Richter folgten dieser Darstellung nicht. Sie sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte in sozialen Medien zu der Gewalttat aufgerufen hatte.

Angesichts seiner Vorgeschichte – er verbüßt bereits eine zehnjährige Haftstrafe – verhängten sie eine zusätzliche Freiheitsstrafe von sechs Jahren.