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NEUES GESETZ

Sozialhilfe Neu: So viel bekommt man ab 2020 monatlich

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(FOTO: iStockphoto, ORF TVthek/screenshot)

Am Montag beschloss die Regierung die neue Mindestsicherung, die ab kommendem Jahr wieder Sozialhilfe heißen wird.

ÖVP und FPÖ einigten sich hinsichtlich einer Reform der Sozialhilfe Neu, das wurde gestern offiziell bekanntgegeben. Das Bundesgesetz über die „Grundsätze der Sozialhilfe“ regelt die bisherige Mindestsicherung neu und wird in Zukunft Höchstgrenzen für die Sozialhilfe festlegen. Mit 1. Juni soll das neue Gesetz in Kraft treten.

Die Bundesländer haben dann bis Ende des Jahres Zeit, ihre Ausführungsgesetze zu formulieren. Rechtlich vorgesehen ist eine Begrenzung der Leistungen auf maximal zwölf Monate. Danach muss ein neuer Antrag folgen.

Bestehende Regelungen der Länder für Sonderbedarfe, wie z.B. Pflege und Behinderung sollen von diesem Grundsatzgesetz nicht betroffen sein. Ebenso können auf Landesebene Wohnzuschüsse von bis zu 30 Prozent gewährt werden, um die unterschiedlich hohen Mietkosten in den Bundesländern berücksichtigen zu können.

Reform im Überblick

• Monatliche Sozialhilfe: 885,47 Euro (für Paare 1.239,66 Euro)
• Kinderzuschläge: Erstes Kind 221,37 Euro, zweites Kind 132,82 Euro, ab dem dritten Kind 44,27 Euro
• Behinderung: Zuschuss von 159,39 Euro geplant
•Schlechte Deutschkenntnisse: Kürzung auf 575 Euro monatlich

SPÖ kündigt klage an
Heftige Kritik an der Sozialhilfe neu hagelte es aus den Reihen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs. Die SPÖ überlegt laut Medienberichten eine „Drittelklage“. Besonders großen Unmut löste die Kürzung der Kinderzuschläge bei der Parteichefin Pamela Rendi-Wagner aus.