Die britische Billigfluglinie EasyJet muss aufgrund von weltweiten Flugsicherungsproblemen während der Hauptsaison rund 1.700 Flüge absagen. Besonders betroffen sind Strecken zum Londoner Flughafen Gatwick
Die britische Billigfluglinie EasyJet teilte mit, dass weltweite Flugsicherungsprobleme sie dazu zwingen, während der Hauptsaison 1.700 Flüge abzusagen. Die Mehrheit dieser Streichungen, bezieht sich auf Strecken, die zum Londoner Flughafen Gatwick geführt hätten, teilte die Fluggesellschaft mit.
Streiks bei der Flugsicherung
Als Reaktion auf die aktuelle Situation erklärte ein EasyJet-Sprecher: „Wir haben vorsorglich einige Anpassungen an unserem Programm vorgenommen und eine kleine Anzahl von Flügen in Gatwick konsolidiert“. Zudem fügte die Fluggesellschaft hinzu, dass die gesamte Luftfahrtbranche „Wie Eurocontrol festgestellt hat, sich in diesem Sommer mit schwierigen Bedingungen konfrontiert sieht, da der Luftraum aufgrund des Krieges in der Ukraine stark eingeschränkt ist, was zu noch nie dagewesenen Verspätungen bei der Flugsicherung sowie zu weiteren möglichen Streiks bei der Flugsicherung führt.“
180.000 Passagiere
Rund 180.000 Passagiere mussten von Juli bis September geplante Flüge wegen der „beispiellosen“ Flugsicherungsverspätungen absagen. In diesem Zusammenhang betonte ein Sprecher von EasyJet, „Kunden, deren Flüge betroffen sind, werden informiert. 95 Prozent der Kunden werden auf einen alternativen Flug umgebucht. Alle Kunden haben die Möglichkeit, eine Umbuchung oder eine Erstattung zu erhalten. Wir entschuldigen uns für alle Unannehmlichkeiten, die dadurch entstanden sind“.
Absage im Wartebereich
Allerdings erlebten einige Passagiere in London an dem vergangenen Wochenende, dass ihre Flüge gestrichen wurden, während sie im Wartebereich am Gate oder sogar bereits im Flugzeug saßen. Währenddessen haben andere Billigfluggesellschaften keine Flüge am Londoner Flughafen Stansted abgesagt, was Spekulationen über einen möglichen Personalnotstand bei EasyJet anheizt.
Erstes Urlaubsland führt fixe Einreisegebühr für Touristen ein
Das europäische Fluggastrecht, das auch in Großbritannien Anwendung findet, besagt, dass Passagiere, deren Flüge gestrichen wurden, das Recht haben, ohne zusätzliche Kosten mit einer anderen Airline zu fliegen. Allerdings nur, wenn diese am selben Tag noch freie Plätze hat. Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass Passagiere einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 400 Euro haben, wenn ein Flug mit weniger als zwei Wochen Vorankündigung gestrichen wurde.
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