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ST. PÖLTEN

Vergewaltigung einer 15-Jährigen: Zwei Asylwerber freigesprochen

Zwei Asylverber freigesprochen - Vergewaltigungsprozess
(FOTO: iStockphoto)

Gestern wurden der Vorfall in Tulln, bei dem ein 15-jähriges Mädchen von zwei Asylwerbern vergewaltigt worden sein soll, in St. Pölten verhandelt.

Am 26. April 2017 wandte sich das mutmaßliche Opfer an die Polizei und schilderte, dass sie auf einem Sportplatz in Tulln von zwei Unbekannten, geschlagen, verschleppt und vergewaltigt worden sein soll.

Die 15-Jährige habe sich befreien und flüchten können. Die Ermittlungen starteten sofort und beinhalteten sogar den größten DNA-Massentest des Landes. Staatsanwältin Barbara Kircher war nach ersten Zweifel von den Untersuchungsergebnissen überzeugt: „Das Mädchen sagt die Wahrheit.“

Dank des DNA-Tests wurden auch zwei vermeintliche Täter ausfindig gemacht: zwei 19-jährige Asylwerber, ein Somalier und ein Afghane. Deren Geschichte vom Tatzeitraum war jedoch eine ganz eine andere. Ihrer Aussage nach, habe es Geschlechtsverkehr mit der 15-Jährigen gegeben, jedoch sei dieser einvernehmlich gewesen.

„Mädchen psychisch krank“
Die Anwälte der Angeklagten zweifelten stark an den Aussagen des Opfers. Ihrer Meinung nach, habe sie unterschiedliche Versionen der Geschehnisse angegeben und zum Tatzeitpunkt auch einen „Medikamentencocktail intus“ gehabt.

Zudem leide das Mädchen an einer psychischen Erkrankung, weshalb die Anwälte ein Glaubwürdigkeitsgutachten forderten. Dessen Durchführung ergab, dass es keine Hinweise dafür gebe, dass die 15-Jährige gelogen habe.

Telefonnummer des Opfers in den Handys der Angeklagten
Auf eine weitere Ungereimtheit stießen die Ermittler als sie die Handys der Beteiligten überprüften. In den Mobiltelefonen der Asylwerber war die Nummer des angeblichen Opfers eingespeichert.

Mit dieser Tatsache konfrontiert, erklärte das Mädchen, dass ihr das Telefon bei der Attacke der beiden Männer hinuntergefallen sei und diese den Moment ausgenutzt hätten, um sich die Nummer zu speichern.

Schöffen uneinig
Als es schließlich zur Urteilsfindung kam, zeigte sich der Schöffensenat uneinig. Zwei stimmten für schuldig, zwei für unschuldig. Dies bedeutet, dass die Angeklagten freigesprochen und enthaftet wurden. „Dem Schöffensenat ist sehr wohl aufgefallen, dass extreme Widersprüche in der Aussage des Erstangeklagten existiert haben”, so der Richter in der Urteilserklärung.

Die Staatsanwältin reichte daraufhin Nichtigkeitsbeschwerde ein, wodurch die Urteile nicht für rechtskräftig erklärt wurden.