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Steuererklärung

Was ist wichtig zu berücksichtigen bei der jährlichen Steuerabrechnung?

Edin_Salihodzic_Team23
(Foto: iStock/zVg.)

Mit dem nahenden Jahresende sollten sich Arbeitnehmer und Investoren über wesentliche Steueroptimierungsstrategien informieren. KOSMO hat für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Neben den regulären jährlichen Finanzüberprüfungen können spezifische Strategien Ihre Steuersituation und Ihre finanzielle Lage erheblich verbessern. Von der Nutzung der letzten Chance, die Steuererklärung für die Vorjahre einzureichen, bis hin zur durchdachten Planung von Investitionen und Spenden bieten diese Methoden bedeutende steuerliche Vorteile. Auch Angestellte und Investoren, die im Laufe des Jahres Verluste erlitten haben, können vor Jahresende Steuern sparen.

Nutzen Sie die letzte Chance, die Steuererklärung für die Vorjahre einzureichen:

Wenn Sie es verpasst haben, Ihre Steuererklärung für 2018 einzureichen, haben Sie die Möglichkeit, dies bis zum 31. Dezember 2023 zu tun. Der CEO und Steuerberater von Team23, Mag. Edin Salihodzic, berät Sie, was Sie zum Jahresende tun sollten:

„Am Jahresende sind Unternehmen intensiv mit der Planung für das kommende Jahr und der vorsichtigen Finanzplanung sowie Steuerlast befasst. Dies betrifft Kapitalgesellschaften (GmbHs, AGs), Einzelunternehmen (Gewerbetreibende) und Personalgesellschaften (OG, KG). Vor diesem Hintergrund ist es fast unglaublich, dass einige Unternehmen, besonders mit 30 bis 150 Mitarbeitern, im März/April oft immer noch nicht wissen, welche Steuern aus dem Vorjahr noch zu zahlen sind. Das zu vernachlässigen gleicht dem Parken eines Autos in der Garage und es nicht wiederzufinden.“

KONTAKT TEAM23

Team23 Steuerberatung GmbH
Dresdner Straße 47, 3. Stock
1200 Wien

Tel.: +43 1 908 70 80
E-Mail: hello@team23.wien
www.team23tax.at


Aus diesem Grund empfiehlt Mag. Salihodzic:

„Wenn der Steuerberater bis Jahresende kein Beratungsgespräch anbietet, selbstständig handeln oder den Steuerberater wechseln.
Es ist ratsam, am Jahresende den Gewinn zu ermitteln und die SVS-Beiträge bereits im laufenden Jahr „freiwillig” einzuzahlen.
Danach prüft man Steuerbegünstigungen, vergleicht sie mit dem Betriebsbedarf und nimmt sie ggf. vor. Jährlich kann ein 15-prozentiger Gewinnfreibetrag beansprucht werden, vorausgesetzt das Unternehmen hat Gewinne über 30.000 Euro p.a. sowie bestimmte Investitionen im Betrieb.“

Weitere Tipps sind die Ausnutzung der Teuerungsprämie, Verlagerung von Ein- und Ausgaben, Wechsel der Gewinnermittlung und Bildung pauschaler Rückstellungen.