Start Wien
Urteil

Zwei Jahre teilbedingte Haft für Anschlagspläne am Hauptbahnhof (FOTO)

(FOTO: ÖBB Presse)
(FOTO: ÖBB Presse)

Ein 17-Jähriger plante im Namen des IS einen Anschlag am Wiener Hauptbahnhof. Doch die Tat blieb aus. Seine Ankündigung in einer radikalen Telegram-Gruppe und das entlarvte Tatmotiv, die Flucht vor familiären Konflikten und die Verheißung des Paradieses, enthüllten eine verstörende Realität.

Im Namen des IS wollte der erst 17 Jahre alte Beschuldigte einen Anschlag am Wiener Hauptbahnhof verüben. Die drastischen Sicherheitsmaßnahmen am Landesgerichts Wien spiegeln die Ernsthaftigkeit der Vorwürfe wider. Am Ende hatte der Angeklagte keine Gewalttat ausgeführt. Der Rücktritt von seinem Vorhaben erspart ihm eine Anklage wegen versuchten Mordes, aber nicht die Konfrontation mit der Justiz wegen propagandistischer Aktivitäten.

Der Hauptbahnhof in Wien, ein belebter Knotenpunkt, entging nur knapp einem Szenario des Schreckens. Der junge Mann hatte sich in einer radikalen Telegram-Gruppe angekündigt: „I make inshallah attacke in vienna“ war neben einem Foto von sich, ausgestattet mit Kampfmesser, Handschuhen und Tarnkleidung vor einem IS-Logo, zu lesen. Das Tatmotiv, das er später der Polizei offenbarte, war simpel und zugleich erschütternd: Die Aussicht auf das Paradies und die Flucht vor familiären Konflikten. Die Planungen, zu denen auch ein Bombenbauplan auf seinem Handy zählte, wurden jedoch durch seinen Sinneswandel vereitelt.

Verhandlung unter Hochsicherheit

Im Sitzungssaal herrschte eine Atmosphäre der Anspannung, die verstärkt wurde durch die spärlichen Worte des Angeklagten. Seine Antworten waren meist kurze Bestätigungen der ihm vorgelegten Fakten. So leise, dass die Richterin wiederholt zur Wiederholung auffordern musste. Die möglicherweise letzte Gelegenheit zur öffentlichen Aussage, ergriffen durch ein knappes „Ja“.

Die Psyche eines Radikalisierten

Das Bild, das Gutachter von ihm zeichnen, ist das eines Jugendlichen, gezeichnet von Traumata, Mobbing und sozialer Isolation – eine Persönlichkeit, die sich im digitalen Raum extreme Ansichten angeeignet hat. Die Experten empfehlen eine sozialpädagogische Unterbringung und eine Kombination aus Bewährungshilfe, Deradikalisierungstherapie und Psychotherapie.

Schlussendlich fällt das Urteil: Zwei Jahre teilbedingte Haft.