Erneute Schwierigkeiten mit Geldgeschenken der Bundesregierung – der “Energiebonus” soll als Gutschein per Post kommen, doch genau dies hat jetzt einen Haken.
Jeder Haushalt bekommt rund 150 Euro als Ausgleich für die angestiegenen Energiekosten. Im Jänner hatte das die Regierung bereits angekündigt. Nur Spitzenverdiener sollten ausgenommen sein.
Diese Woche hat jeder Haushalt einen Energiekosten-Gutschein mit 150 Euro vom Bund zugeschickt bekommen. Dieser Gutschein ist dann beim Energieversorger einlösbar.
Topverdiener bekommen Post:
Die Gutscheine werden auch an jene versendet, die mehr als die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (5.670 Euro) verdienen. Jedoch dürfen diese ihn nicht einlösen.
Grenze für Haushalt:
Wenn zwei Personen gemeinsam mehr als 5.670 Euro brutto verdienen, so bekommen die den 150 Euro-Gutschein nicht, da sie die Einkommensgrenze überschritten haben.
Kontrollen angekündigt:
Ob tatsächlich nur berechtigte Personen den Energiegutschein eingelöst haben, will die Finanz stichprobenartig überprüfen. Personen die erwischt werden, müssen die 150 Euro zurückzahlen.
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