Millionenschwere Schieflage im Hallmann-Imperium: Die SÜBA AG kämpft mit 262 Millionen Euro Schulden um ihre Zukunft. Der Sanierungsplan steht auf wackeligen Beinen.
Die Immobilienentwicklerin SÜBA AG, die zum Unternehmensimperium von Klemens Hallmann gehört, steckt in massiven finanziellen Schwierigkeiten. Seit Mitte April läuft am Handelsgericht Wien ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung für die in Schieflage geratene Holdinggesellschaft. Die Verbindlichkeiten des Unternehmens sind beträchtlich – bislang haben 63 Gläubiger Forderungen von insgesamt 262 Millionen Euro angemeldet.
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Patrick Gensbichler, hat von dieser Summe vorerst nur etwa 27 Millionen Euro als berechtigt anerkannt. Allerdings ist die Prüfung der Forderungen noch im Gang. Der KSV1870 (Kreditschutzverband von 1870) geht davon aus, dass sich das Volumen der anzuerkennenden Schulden noch deutlich erhöhen wird.
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„Es ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass die letztlich bei der Sanierung zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten jedenfalls im zumindest niedrigen dreistelligen Millionenbereich anzusiedeln sein werden“, erklärt Jürgen Gebauer vom KSV1870, der mit einem erheblichen Anstieg der noch anzuerkennenden Forderungen rechnet.
Sanierungsplan vorgelegt
Der Sanierungsplan, den die SÜBA AG bei Verfahrensbeginn vorgelegt hat, sieht eine Quote von 20 Prozent vor, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans beglichen werden soll. Die Finanzierung dieser Quote plant das Unternehmen durch den strukturierten Verkauf von Immobilienprojekten sowie durch finanzielle Unterstützung seitens der Eigentümerin und wichtiger Geldgeber.
Die insolvente Gesellschaft hält Anteile an mehreren Projektgesellschaften mit entsprechenden Immobilienvorhaben. Die SÜBA AG selbst befindet sich vollständig im Besitz der nicht insolventen Hallmann Holding International Investment GmbH, die dem Immobilieninvestor Klemens Hallmann zugeordnet wird.
Entscheidende Tagung
Am 10. Juli 2025 steht die entscheidende Sanierungsplantagsatzung (gerichtliche Versammlung zur Abstimmung über den Sanierungsplan) an. „Bis dorthin muss das Schuldnerunternehmen die betroffenen Gläubiger mehrheitlich vom Sanierungskonzept überzeugen, damit der erste Schritt für eine erfolgreiche Sanierung gesetzt werden kann“, erläutert Jürgen Gebauer den weiteren Verlauf des Verfahrens.