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275 Euro aufs Konto: Das müsst ihr tun

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(FOTO: iStock)

Die Auszahlung der Energiekosten-Ausgleichszahlung steht kurz bevor, und aktuell werden Informationsbriefe an alle betroffenen Haushalte versandt. Im Durchschnitt beträgt die Rückerstattung 275 Euro.

Diese Rückerstattung wurde aufgrund überhöhter Strom- und Gaspreise sowie unzulässiger Tarifänderungen im vergangenen Jahr angekündigt. Die Details zur Abwicklung werden in den Informationsschreiben erläutert. Die Beantragung der Gutschrift in Höhe von durchschnittlich 275 Euro ist freiwillig und bis zum 30. Juni 2024 möglich.

Die Rückerstattung geht auf eine Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen Wien Energie zurück, wegen unrechtmäßiger Vertragsänderungen und Preisanpassungen.

Mehrere hunderttausend Strom- und Gaskunden in Wien werden von dieser Entscheidung profitieren und in den kommenden Tagen ihre Rückerstattung erhalten.

Die Höhe der Energiekosten-Ausgleichszahlungen beträgt durchschnittlich 275 Euro, kann jedoch je nach Strom- oder Gasverbrauch variieren. Kunden, die bis zum 31. August 2023 einen aktiven Optima-Vertrag hatten und automatisch auf den neuen Tarif umgestellt wurden, erhalten die Rückerstattung automatisch. Nur diejenigen, die aktiv dagegen widersprochen haben, bleiben beim alten Tarif.

Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Vertragsart und Haushalt. Stromkunden erhalten bis zu 75 Euro und Gaskunden bis zu 200 Euro zurück. Die genaue Höhe wird von Wien Energie ermittelt, und alle betroffenen Personen erhalten ein Informationsschreiben.

Antrag erforderlich

Ein Antrag ist erforderlich, und die Frist endet am 30. Juni 2024. Betroffene Kunden erhalten bereits ihre Informationsbriefe von Wien Energie per E-Mail oder Post, die Informationen über den Anspruch und die Abwicklung der Rückerstattung enthalten.

Auf der Website des VKI – www.verbraucherrecht.at – finden sich weitere Informationen und ein Tool zur Abwicklung, für das Kundennummer und Vertragskontonummer von der Jahresabrechnung benötigt werden. Die Teilnahme ist freiwillig und bis zum 30. Juni 2024 möglich.

Für Personen, die keine Online-Abwicklung durchführen können, besteht die Möglichkeit, die Rückerstattung auch in den Servicezentren von Wien Energie zu beantragen.