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VERZÖGERUNG

720 Euro Familienzuschuss pro Kind: Wer darauf nun warten muss

(FOTO: iStock/megaflopp)
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Viele Familien in Österreich müssen weiterhin auf den Familienzuschuss von 60 Euro pro Kind und Monat warten, der ihnen eigentlich zusteht.

Dieser Zuschuss, der insgesamt 720 Euro pro Jahr pro Kind ausmacht, wird automatisch auf die Konten der Anspruchsberechtigten überwiesen. Allerdings haben bereits seit Juli 2023 bestimmte Gruppen wie Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Ausgleichszulage oder Sozialhilfe sowie Alleinerziehende mit einem Monatseinkommen von unter 2.000 Euro brutto Anspruch auf einen zusätzlichen Zuschuss von 60 Euro pro Kind. Dieser Zuschuss, der bis Dezember 2024 gewährt wird, summiert sich auf insgesamt 1.080 Euro pro Kind.

Die Verzögerungen bei der Auszahlung des Familienzuschusses für das Jahr 2024 haben verschiedene Gründe. Einer davon ist, dass die Auszahlungen von verschiedenen Stellen vorgenommen werden und es aufgrund fehlender Erlasse des Sozialministeriums und notwendiger technischer Änderungen zu Verzögerungen gekommen ist. Insbesondere in Wien und der Steiermark wurden die Zuschüsse für SozialhilfeempfängerInnen deutlich später ausgezahlt als in anderen Bundesländern.

Für viele Alleinerziehende bedeutet dies nun längere Wartezeiten. Die Auszahlung des 60-Euro-Zuschusses pro Kind erfolgt nämlich immer zwei Monate rückwirkend. Das bedeutet, dass die Auszahlung im März 2024 für den Zeitraum Januar 2024 gilt.

Verzögerungen

Der Grund für die aktuellen Verzögerungen liegt darin, dass der Anspruch auf den Familienzuschuss für das Jahr 2024 von der Überprüfung der Arbeitnehmerveranlagung sowie dem Anspruch auf den Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag sowie dem veranlagten Jahreseinkommen abhängt. Da viele dieser Anträge noch in Bearbeitung sind, kann die Auszahlung erst nach Abschluss der Prüfung des Lohnsteuerausgleichs für das Vorjahr 2023 wieder aufgenommen werden.

Die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) gibt jedoch Entwarnung für BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sozialhilfe. Diese Auszahlungen werden von anderen Stellen vorgenommen und sind nicht von der Arbeitnehmerveranlagung abhängig.

Insgesamt bedeutet dies für viele anspruchsberechtigte Alleinerzieher und -verdiener eine weitere Geduldsprobe, bis sie den Familienzuschuss von 60 Euro pro Monat und Kind wieder erhalten.