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NACHTRÄGLICHE PRÜFUNG

Diese Personen müssen Wohn- & Teuerungsbonus zurückzahlen

Geld
FOTO: iStockphoto

Rückforderungen von Bonuszahlungen sind derzeit ein bedeutendes Thema in Österreich. Über die letzten zwei Jahre hinweg wurden diverse Geldleistungen wie der Wiener Wohnbonus und der Pensionsbonus großzügig ausgeschüttet, um der Bevölkerung inmitten der Teuerungskrise finanzielle Erleichterung zu verschaffen. Diese Maßnahmen sollten den steigenden Lebenshaltungskosten entgegenwirken und den Menschen helfen, finanzielle Belastungen abzufedern.

Jedoch hat eine nachträgliche Überprüfung ergeben, dass nicht alle Empfänger tatsächlich anspruchsberechtigt waren. Insbesondere der Wiener Wohnbonus wurde schnell und ohne umfassende Prüfung ausgezahlt, um den Haushalten rasch zu helfen. Die Auszahlung erfolgte oft aufgrund eines „Vertrauensvorschusses“, da es nicht möglich war, die enorme Anzahl von rund 1.926.000 Anträgen individuell zu überprüfen.

Einkommensgrenze festgelegt

Bei genauerer Betrachtung stellte sich jedoch heraus, dass viele Haushalte die festgelegten Einkommensgrenzen überschritten hatten und somit keinen Anspruch auf den Bonus hatten. Die Stadt Wien kündigte daher an, im Nachhinein stichprobenartige Prüfungen durchzuführen und unrechtmäßig erhaltene Beträge zurückzufordern. Empfänger hatten die Möglichkeit, durch Vorlage von Einkommensnachweisen einer Rückzahlung zu entgehen.

Auch der Teuerungsausgleich für Pensionisten ist von Rückforderungen betroffen. Dieser Ausgleichsbetrag wurde als Teil der Entlastungsmaßnahmen eingeführt, jedoch ausschließlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen. Viele PensionistInnen haben den Bonus dennoch erhalten und müssen nun das zu viel erhaltene Geld zurückzahlen, da es als doppelte Auszahlung angesehen wird.

Auch Teuerungsausgleich für Pensionisten zurückgefordert

Der Anti-Teuerungsbonus, der österreichweit ausgezahlt wurde, variierte je nach Höhe der Netto-Pension. Personen mit höheren Pensionen erhielten den vollen Bonus von 500 Euro, während Personen mit niedrigeren Pensionen entsprechend weniger erhielten. Die Rückforderungen betreffen somit eine große Anzahl von Pensionisten im ganzen Land, die nun unerwartet mit finanziellen Belastungen konfrontiert sind.

Der Anti-Teuerungsbonus oder Teuerungsausgleich wurde landesweit als eine Maßnahme zur Entlastung eingeführt, wobei Beträge von bis zu 500 Euro ausgezahlt wurden. Die Höhe des Bonus war abhängig von der Höhe der monatlichen Netto-Pension. Zum Beispiel erhielten Pensionisten mit einer Netto-Pension zwischen 1.139 Euro und 1.566 Euro den vollen Betrag von 500 Euro.

Für Personen mit niedrigeren Pensionen unter 1.139 Euro netto wurde der Bonus entsprechend reduziert. Zum Beispiel erhielten Personen mit einer Netto-Pension von 949 Euro pro Monat einen Betrag von 187,67 Euro als Entlastung, während Personen mit einer Netto-Pension von 664 Euro einen einmaligen Betrag von 99,40 Euro erhielten.