Viele Boni und steuerliche Entlastungen für Familien werden in diesem Jahr erneut erhöht. Dazu gehören der Kindermehrbetrag und der Familienbonus, der nun mindestens 700 Euro pro Kind und Jahr beträgt.
Der Familienbonus Plus wurde bereits für die Steuererklärung des Jahres 2022 im Vorjahr auf 2.000 Euro für Kinder unter 18 Jahren und auf 650 Euro für Kinder ab 18 Jahren angehoben. Dies sollte Familien aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten bei ihrer Steuererklärung zusätzliche Rückerstattungen und steuerliche Entlastungen ermöglichen.
Der Kindermehrbetrag für Familien, die aufgrund geringer Lohnsteuer nicht vom Familienbonus profitieren, wurde von 250 auf 550 Euro pro Kind erhöht. In diesem Jahr wird der Betrag erneut angehoben und beträgt 700 Euro. Der erhöhte Bonus kann im nächsten Jahr beim Lohnsteuerausgleich in Anspruch genommen werden.
Lohnsteuerausgleich
Das ermöglicht Familien, beim Lohnsteuerausgleich für 2023 einen Betrag zwischen 550 und 2.000 Euro pro Kind einzufordern und dadurch eine höhere Erstattung vom Finanzamt zu erhalten.
Es ist nun endgültig beschlossen, dass der Familienbonus für Kinder ab 18 Jahren im Kalenderjahr 2024 von 650 auf 700 Euro angehoben wird. Wer den Bonus bereits während des laufenden Jahres bei der Lohnverrechnung beansprucht, profitiert sofort davon. Alle anderen Familien können den Bonus rückwirkend beim Steuerausgleich ab 2025 in Anspruch nehmen.
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Anpassung der familienbezogenen Leistungen
Zusätzlich werden die sonstigen familienbezogenen Leistungen für das Jahr 2023 um 5,8 Prozent angepasst, entsprechend der Inflationsrate. Dazu gehören unter anderem der Mehrkindzuschlag sowie die Steuerfreibeträge für Alleinerziehende und Alleinverdienende.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat bekannt gegeben, dass im Rahmen der Steuererklärungen für das Jahr 2022 bisher insgesamt 1,89 Milliarden Euro durch den Familienbonus und den Kindermehrbetrag als steuerliche Erleichterungen für Familien berücksichtigt wurden.
