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Preiserhöhung gesetzwidrig: Streaming-Anbieter verklagt

Preiserhöhung gesetzwidrig: Streaming-Anbieter verklagt
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3 Min. Lesezeit |

Der Oberste Gerichtshof (höchstes Gericht in Österreich) hat in einem Teilurteil mehrere Klauseln in den Geschäftsbedingungen des Sportstreaming-Dienstes DAZN Limited für rechtswidrig erklärt. Von insgesamt 15 beanstandeten Klauseln wurden 13 als gesetzeswidrig eingestuft. Die rechtliche Auseinandersetzung geht auf eine Klage des Vereins für Konsumenteninformation zurück, der im Auftrag des Sozialministeriums gegen den bekannten Anbieter von Sport-Übertragungen vorgegangen war.

Im Fokus der gerichtlichen Entscheidung standen vor allem unzulässige Regelungen zu Preiserhöhungen und Vertragsänderungen. Während eine der strittigen Klauseln zur erneuten Verhandlung an die erste Instanz zurückverwiesen wurde, wies das Gericht eine weitere Beanstandung ab. VKI-Jurist Dr. Joachim Kogelmann weist darauf hin, dass für einseitige Preisanpassungen strenge rechtliche Vorgaben gelten. Externe Faktoren müssen die Preisanpassung begründen, ohne dass das Unternehmen darauf Einfluss nehmen kann.

Unzulässige Preisklauseln

Der OGH stellte klar: Sobald ein Unternehmen wie DAZN selbst Lizenzkosten aushandelt, ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt. Eine weitere vom Gericht beanstandete Preisklausel bezog sich auf den deutschen Verbraucherpreisindex. Diese Regelung sah keine Verpflichtung vor, bei sinkendem Index auch die Preise entsprechend zu senken, was zur Rechtswidrigkeit führte.

Ebenso untersagte der OGH Bestimmungen, nach denen Preisänderungen automatisch 30 Tage nach dem Versand einer E-Mail in Kraft treten würden. Das Gericht erklärte zudem eine Klausel für ungültig, die Abonnenten die Nutzung des Streaming-Dienstes an öffentlichen Orten untersagt hätte. Diese Einschränkung bewerteten die Richter als sachlich nicht gerechtfertigt.

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Folgen für Kunden

Weitere für rechtswidrig erklärte Bestimmungen betrafen Änderungen im Programmangebot sowie die Möglichkeit des Unternehmens, Verträge bei vermeintlich „übermäßiger“ Nutzung zu kündigen. Die praktisch bedeutsamste Konsequenz des Urteils betrifft die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklauseln. Dr. Kogelmann betont, dass Kunden Preiserhöhungen, die auf Grundlage dieser unzulässigen Bestimmungen durchgeführt wurden, nicht akzeptieren müssen und sogar Rückerstattungsansprüche geltend machen können.

DAZN bietet ein reines Sport-Streaming-Angebot für Verbraucher in ganz Österreich an.

Nach Abschluss eines Abonnements können Kunden auf verschiedenen internetfähigen Geräten Live-Sportübertragungen und weitere Sportinhalte abrufen.

Vorgeschichte des Urteils

Das aktuelle Urteil des OGH stellt den Höhepunkt eines längeren Rechtsstreits dar. Bereits 2024 hatten sowohl das Handelsgericht Wien als auch das Oberlandesgericht Wien sämtliche der beanstandeten Klauseln für unzulässig erklärt. Die offizielle Bekanntgabe des endgültigen OGH-Urteils erfolgte am 12. Mai 2025 durch den VKI.

Interessanterweise steht DAZN nicht nur in Österreich unter rechtlichem Druck. In Deutschland führt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg parallel ein Verfahren gegen den Streaming-Anbieter. Dort geht es um den Kündigungsprozess, der laut der Verbraucherschutzorganisation gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen soll.

Bis Redaktionsschluss hat DAZN keine offizielle Stellungnahme zum Urteil abgegeben. Kunden, die von unzulässigen Preiserhöhungen betroffen sind, wird empfohlen, sich für individuelle Beratung direkt an den VKI zu wenden.

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KO KOSMO-Redaktion
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