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Knaller

10.000 Euro Strafe für Österreicher nach Thompson-Konzert? Innenministerium klärt auf

10.000 Euro Strafe für Österreicher nach Thompson-Konzert? Innenministerium klärt auf
FOTO: iStock, EPA/ANTONIO BAT
2 Min. Lesezeit |

In kroatischen Medien kursieren Berichte, wonach österreichische Staatsbürger nach dem Konzert des kroatischen Sängers Marko Perković, bekannt als Thompson, in Zagreb mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro rechnen müssten. Diese Meldungen haben für Verunsicherung gesorgt – doch das österreichische Innenministerium stellt nun endgültig klar, wie es wirklich ist.

Mehrere kroatische Portale, darunter 24sata, berichteten, dass österreichische Besucher des Konzerts, das Anfang Juli in der kroatischen Hauptstadt stattfand, Bescheide über Geldstrafen erhalten sollen. Grund dafür sei der Gebrauch verbotener Parolen und Symbole. Laut den Berichten sollen erste Verfahren bereits nach Sichtung von Bild- und Videoaufnahmen eingeleitet worden sein. Insgesamt wurden über 18.000 Tickets für das Konzert in Österreich verkauft, hieß es. Besonders ärgerlich ist, dass zahlreiche österreichische Medien die Aussagen des kroatischen Portals einfach übernommen haben.

Spekulationen

Die Berichte spekulierten, dass Strafen für die Zurschaustellung verbotener Symbole – auch außerhalb der Landesgrenzen – zwischen 4.000 und 10.000 Euro betragen könnten, insbesondere bei Wiederholungsfällen. Hintergrund ist, dass Thompson-Auftritte in der Vergangenheit immer wieder für Kontroversen sorgten: 2017 wurde ein Konzert des Sängers in Kremsmünster nach Kritik zivilgesellschaftlicher Gruppen untersagt.

Innenministerium klärt auf

Auf Nachfrage von Kosmo erklärte das österreichische Innenministerium jedoch eindeutig: „Woher kroatische Medien ihre Informationen beziehen, ist uns nicht bekannt. Von uns stammen diese jedenfalls nicht.“

Das Ministerium betonte außerdem, dass es generell keine Auskunft über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden oder konkrete Ermittlungen gebe. „Ohne auf das konkrete Ereignis Bezug zu nehmen, können wir Ihnen nur die allgemeinen rechtlichen Bestimmungen erörtern“, heißt es in der Stellungnahme.

• Österreich ist international in der Bekämpfung von Extremismus vernetzt.
• Strafverfolgung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb der Landesgrenzen erfolgen, geregelt im österreichischen Strafgesetzbuch.
• Verwaltungsübertretungen, die im Ausland begangen werden, sind nur dann in Österreich strafbar, wenn es eine zwischenstaatliche Vereinbarung zur Vollstreckung gibt – etwa bei Verkehrsdelikten.

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KO KOSMO-Redaktion
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