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Behandlungsfehler

Falsche Krebsdiagnose: Frau verliert Magen und weitere Organe

Falsche Krebsdiagnose: Frau verliert Magen und weitere Organe
Symbolbild Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Ein Chirurg bittet eine Kollegin um Hilfe für seine Frau. Der Gefallen endet im OP-Saal und mit einer Anklage in Kroatien.

Eine falsche Krebsdiagnose hat in Kroatien dazu geführt, dass einer Frau bei einem Eingriff mehrere Organe entnommen wurden. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen die behandelnde Ärztin erhoben und verlangt eine Haftstrafe von einem Jahr.

Alles begann Ende 2023 mit Bauchschmerzen, derentwegen die Frau medizinische Hilfe suchte. Ihr Mann, Chirurg an einem Krankenhaus in Zagreb, wandte sich an eine Kollegin und bat sie, seine Frau zu untersuchen. Die Medizinerin diagnostizierte Krebs. Bei der anschließenden Operation entfernten die Ärzte der Patientin den Magen, die Gallenblase, den Blinddarm und mehrere Lymphknoten.

Schwere Folgen

Wie sich nach dem Eingriff zeigte, war die Frau gar nicht an Krebs erkrankt. Weitere Untersuchungen ergaben einen gutartigen neuroendokrinen Tumor, für den eine derart weitreichende Operation nicht erforderlich gewesen wäre. Seither plagen die Betroffene schwere körperliche und psychische Beschwerden, sie gilt als zu 80 Prozent invalid.

Gegenüber der kroatischen Zeitung Jutarnji list schilderte sie: „Nach der Operation litt ich unter unerträglichen Schmerzen. Ein Teil meines Magens wurde daraufhin zur Untersuchung eingeschickt, doch es wurde kein Krebs gefunden. Es stellte sich heraus, dass ich nie Krebs hatte. Ich hatte lediglich eine kleine, gutartige Wucherung, die man symptomatisch hätte behandeln können. Eine Operation war nicht notwendig“

Anklage und Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft legt der Ärztin zur Last, fahrlässig besonders schwere Körperverletzungen herbeigeführt zu haben, und fordert dafür ein Jahr Haft. Der Fall liegt damit bei der Justiz. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.

Der Darstellung der Frau zufolge fiel dem Chirurgen während der Operation nichts Verdächtiges auf, trotzdem führte er den Eingriff weiter. Der Mediziner bestätigte diese Schilderung.

Die angeklagte Ärztin wendet ein, dass zum Zeitpunkt der Operation noch nicht sämtliche Untersuchungsergebnisse vorgelegen seien. Aus ihrer Sicht hätten die Operateure weitere Befunde abwarten und sich vorerst auf kleinere Eingriffe beschränken sollen. Außerdem habe ein Gastroenterologe die umfangreiche Operation für notwendig erachtet.

Für die Ärztin gilt die Unschuldsvermutung.

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KO KOSMO-Redaktion
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