Immer mehr Anzeigen gegen Menschen, die sich Beamten widersetzen. Doch hinter der Zahl steckt ein Unterschied, der den Blick verändert.
Binnen fünf Jahren ist die Zahl der in Niederösterreich registrierten Fälle von Widerstand gegen die Staatsgewalt von 230 auf 346 gestiegen. Sowohl bei der Polizei als auch bei den Rettungsdiensten ist von zunehmender Aggression im Einsatz die Rede.
Deutlich mehr Anzeigen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verzeichnet Niederösterreich. Waren es 2020 noch 230 Fälle, so lag die Zahl 2025 bei 346, was einem Zuwachs von rund 50 Prozent entspricht. Aggressives Verhalten gegenüber Sicherheitsbeamten bewegt sich laut Polizei hingegen seit 2020 auf ähnlichem Niveau. Der niederösterreichische Polizeisprecher Johann Baumschlager sagte gegenüber dem „Kurier“: „Die Aggressivität gegenüber Einsatzkräften hat sich schon massiv erhöht.“
Statistischer Unterschied
Die Auswertung macht einen Unterschied sichtbar. Allgemeine Aggressionen gegen Sicherheitsorgane schwanken laut Behörde kaum, das Delikt Widerstand gegen die Staatsgewalt nimmt dagegen merklich zu. 2025 wurden 346 solcher Fälle erfasst, 2020 waren es 230.
Eine einzelne Ursache lässt sich dafür nicht benennen. Baumschlager sagt: „Wir geben viel dem Alkohol und dem Suchtgift die Schuld.“
Als Widerstand gegen die Staatsgewalt gilt es, wenn jemand versucht, eine Amtshandlung mit Gewalt oder gefährlicher Drohung zu unterbinden. Darunter fallen etwa Schläge gegen Polizisten, gewaltsames Losreißen oder Drohungen.
Davon zu unterscheiden ist aggressives Verhalten, das strafrechtlich nicht exakt erfasst wird. Laut Polizei hat sich dessen Niveau seit 2020 nicht stark verändert.
Gerichtsfall in St. Pölten
Wie schwierig die Beurteilung im Einzelfall sein kann, zeigt ein Verfahren am Landesgericht St. Pölten. Dort schilderte eine 19-jährige Mitarbeiterin des Roten Kreuzes einen Vorfall vom 27. August 2026 in einem Sozialheim im Bezirk Tulln. Beim Abtransport auf einer Vakuummatratze habe sie ein Zudrücken im Nackenbereich wahrgenommen.
„Hände weg, habe ich sofort geschrien“, sagte die Sanitäterin. Später meldete sie starke Schmerzen und verlangte 650 Euro Schmerzensgeld. Der beschuldigte Heimbewohner wies den Vorwurf eines Angriffs zurück.
Er habe sie lediglich festgehalten, um einen Sturz auf der Stiege zu verhindern, erklärte er. Der Richter schloss sich dieser Schilderung an, sprach den Mann frei und wies das Schmerzensgeld ab. Als nachgewiesener Angriff gilt der Vorfall damit nicht.
Betroffen sind neben der Polizei auch Rettung und Feuerwehr. Anzeigen, die Beschäftigte im Gesundheits-, Feuerwehr- und Rettungswesen betreffen, weist die Polizei seit 2023 getrennt aus. 2025 wurden in Niederösterreich fünf Fälle registriert.
Ob solche Vorfälle tatsächlich häufiger werden, lässt sich daraus nicht ableiten, weil längerfristige Vergleichszahlen fehlen. Das Rote Kreuz berichtet von gelegentlichen verbalen Grenzüberschreitungen durch Patienten. Körperliche Angriffe seien sehr selten und würden zur Anzeige gebracht.
Dass Einsätze mitunter heftig eskalieren, belegt ein weiterer Fall aus Niederösterreich. Im Jänner 2026 wurde ein 57-jähriger Mann zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt, weil er einen Brand gelegt und einen Feuerwehrmann attackiert hatte.
Es wird nicht jeder Vorfall zur Anzeige gebracht und damit auch nicht jeder statistisch erfasst.