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Finanzen

Acht Wochen Zeit: Diese Lastschriften kannst du ohne Begründung zurückholen

Acht Wochen Zeit: Diese Lastschriften kannst du ohne Begründung zurückholen
(Foto: Pexels)
5 Min. Lesezeit |

Ein Abo bucht weiter ab, eine Rechnung wird doppelt eingezogen oder auf dem Konto taucht eine unbekannte Firma auf: Bei einer SEPA-Lastschrift ist das Geld nicht automatisch verloren. Du kannst es innerhalb von acht Wochen ohne Begründung zurückholen lassen. Fehlt eine gültige Ermächtigung, reicht die Frist grundsätzlich bis zu 13 Monate zurück.

Handyvertrag, Stromrechnung, Fitnessstudio: Viele laufende Ausgaben verschwinden per Lastschrift vom Konto. Das ist bequem, solange Betrag und Empfänger stimmen. Doch zwischen den anderen Buchungen fällt ein falscher Einzug womöglich erst später auf.

Für solche Fälle gibt es ein Rückerstattungsrecht. Entscheidend ist allerdings, wie bezahlt wurde. Und eine erfolgreiche Rückbuchung beantwortet noch nicht die Frage, ob du dem Unternehmen Geld schuldest.

Acht Wochen Zeit, auch ohne Begründung

Bei einer SEPA-Basislastschrift, wie sie bei privaten Girokonten üblich ist, kannst du innerhalb von acht Wochen ab der Kontobelastung die Erstattung verlangen. Das sind 56 Tage. Ansprechpartner ist deine Bank.

Du musst für dieses Recht weder einen Betrug nachweisen noch begründen, warum du den Einzug zurückhaben möchtest. Auch eine ursprünglich erlaubte Lastschrift kann innerhalb dieser Frist zurückgegeben werden.

Das kann beispielsweise helfen, wenn ein Anbieter denselben Monatsbeitrag zweimal eingezogen hat. Die einzelnen Abbuchungen solltest du dabei genau benennen: Datum, Betrag und Zahlungsempfänger helfen der Bank, den betroffenen Vorgang zuzuordnen.

Wichtig: Die acht Wochen beginnen mit der jeweiligen Belastung. Bei mehreren Einzügen läuft für jede Zahlung eine eigene Frist. Ein aktueller Einzug macht ältere Abbuchungen nicht automatisch wieder rückbuchbar.

Ohne gültige Ermächtigung gelten andere Regeln

Hast du dem Unternehmen kein gültiges Lastschriftmandat erteilt, handelt es sich um einen nicht autorisierten Einzug. Auch eine Abbuchung nach einem wirksam widerrufenen Mandat kann darunterfallen.

Solche Vorgänge musst du deiner Bank unverzüglich melden, sobald du sie bemerkst. Die gesetzliche Ausschlussfrist beträgt grundsätzlich 13 Monate ab der Belastung, wenn die Bank die vorgeschriebenen Informationen zum Zahlungsvorgang bereitgestellt hat. Die längere Frist ist also kein Grund, nach der Entdeckung abzuwarten.

Für nicht autorisierte Zahlungen sieht das Gesetz grundsätzlich eine Erstattung spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags nach Kenntnis oder Anzeige vor. Eine gesetzliche Ausnahme besteht bei einem begründeten Betrugsverdacht, den die Bank der Finanzmarktaufsicht melden muss.

Ob du einem Anbieter tatsächlich eine wirksame Ermächtigung gegeben hast, sollte bei Unklarheiten geprüft werden. Allein ein unbekannter Name auf dem Kontoauszug beweist noch keinen Missbrauch.

Rückbuchung bedeutet nicht Kündigung

Hier liegt der wichtigste Unterschied: Die Rückbuchung betrifft die Zahlung. Der Vertrag mit dem Unternehmen bleibt davon grundsätzlich unberührt.

Ein Beispiel: Das Fitnessstudio zieht einen vereinbarten Beitrag ein, dein Vertrag läuft noch. Du lässt die Lastschrift zurückbuchen. Damit ist die Mitgliedschaft nicht beendet. Besteht die Forderung zu Recht, musst du weiterhin bezahlen. Zusätzlich können berechtigte Kosten wegen der fehlgeschlagenen Zahlung entstehen.

Anders sieht es aus, wenn nach dem wirksamen Vertragsende Beiträge für einen nicht mehr geschuldeten Zeitraum eingezogen werden. Dann solltest du neben der Rückbuchung auch den Anbieter schriftlich auf das Vertragsende hinweisen und die Kündigungsbestätigung aufbewahren.

Eine unerwartet hohe Rechnung ist ebenfalls nicht automatisch unberechtigt. Prüfe deshalb, was verrechnet wurde und welche Vereinbarung dahintersteht. Die Rückgabe des Einzugs ersetzt diese Klärung nicht.

So gehst du bei einer verdächtigen Abbuchung vor

1. Zahlungsart prüfen: Steht in den Buchungsdetails SEPA-Lastschrift oder Lastschrift? Eine Überweisung oder Kartenzahlung unterliegt anderen Regeln.

2. Unterlagen vergleichen: Passt der Betrag zu einer Rechnung? Läuft der Vertrag noch? Wurde möglicherweise ein Zahlungsdienstleister statt des bekannten Anbieters genannt?

3. Frist sichern: Beantrage die Rückbuchung rechtzeitig bei deiner Bank. Wenn du keine gültige Ermächtigung erteilt hast, teile das ausdrücklich mit.

4. Forderung klären: Kontaktiere das Unternehmen schriftlich und sichere Kontoauszug, Rechnung, Kündigung und bisherigen Schriftverkehr.

Du musst mit dem Rückerstattungsverlangen bei deiner Bank nicht warten, bis der Anbieter auf eine Beschwerde reagiert. Gerade bei einer nahenden Frist solltest du beide Schritte parallel erledigen.

Einen Einzug zurückholen und weitere verhindern

Eine einzelne Rückbuchung stoppt künftige Abbuchungen nicht automatisch. Willst du die Einzugsermächtigung beenden, widerrufe das Mandat beim Unternehmen und bewahre den Nachweis auf.

Zusätzlich kannst du deine Bank anweisen, Lastschriften bestimmter Zahlungsempfänger zu sperren. Auch Beschränkungen auf bestimmte Empfänger oder Betragsgrenzen sind möglich. Eine pauschale Sperre aller Lastschriften kann allerdings auch gewünschte Zahlungen treffen.

Vertrag, Mandat und einzelne Zahlung sind somit drei verschiedene Dinge: Einen Vertrag kündigen, eine Ermächtigung widerrufen und einen bereits eingezogenen Betrag zurückholen können jeweils eigene Schritte erfordern.

Nicht jede Kontobelastung ist eine Lastschrift

Das Acht-Wochen-Recht gilt nicht pauschal für alles, was vom Konto abgeht. Bei einer selbst veranlassten Überweisung, einem Dauerauftrag oder einer Kreditkartenzahlung gelten andere Rückhol- beziehungsweise Erstattungsregeln.

Auch der Einzug einer Kreditkartenabrechnung vom Girokonto ist von den einzelnen Kartenumsätzen zu unterscheiden. Wird diese Lastschrift zurückgegeben, verschwinden dadurch keine berechtigten Forderungen aus den Kartenzahlungen.

Wer eine verdächtige Buchung entdeckt, sollte deshalb zuerst die Zahlungsart öffnen und die Frist prüfen. Das kann den entscheidenden Unterschied machen zwischen einer rechtzeitig beantragten Erstattung und einer verpassten Möglichkeit, das Geld zurückzuholen.

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KO KOSMO-Redaktion
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