Die Arbeitslosenzahlen in Österreich steigen deutlich an – über 364.000 Menschen sind betroffen. Für sie steht nun die monatliche AMS-Auszahlung bevor.
In Österreich ist die Arbeitslosigkeit im Juni deutlich angestiegen. Aktuell sind 364.419 Menschen beim Arbeitsmarktservice als arbeitslos registriert oder befinden sich in Schulungsmaßnahmen. Diese Zahl liegt um 7,8 Prozent oder 24.196 Personen über dem Vergleichswert des Vorjahres. Für die Betroffenen steht nun die monatliche Auszahlung ihrer Leistungen an.
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Die Überweisungen des Arbeitslosengeldes durch das AMS (Arbeitsmarktservice) folgen einem festen Rhythmus. Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung zu Beginn des Folgemonats für den vorangegangenen Anspruchszeitraum. Konkret bedeutet dies, dass die Betroffenen ihre Leistungen für Juni 2025 im Juli erhalten werden. Der genaue Zeitpunkt variiert dabei je nach Kalenderkonstellation, da Wochenenden und Feiertage den Auszahlungsprozess beeinflussen können.
Auszahlungstermine im Juli
Für den Anspruchsmonat Juni 2025 wurden vom AMS nun konkrete Auszahlungsdaten bekanntgegeben: Per Banküberweisung erfolgt die Auszahlung am 4. Juli 2025, während Empfänger, die ihre Leistungen per Post erhalten, mit der Zustellung am 8. Juli 2025 rechnen können. Die darauffolgenden Zahlungen für Juli werden am 6. August (Überweisung) bzw. 8. August (Post) durchgeführt.
Auszahlungsmethoden
Zwischen den verschiedenen Auszahlungsmethoden bestehen geringfügige zeitliche Unterschiede. Während Banküberweisungen in der Regel etwas schneller auf den Konten der Empfänger eingehen, nehmen postalische Zustellungen einige Tage mehr in Anspruch. Die konkreten Termine für die Juli-Auszahlungen können Betroffene auf der Webseite Finanz.at einsehen, wo auch weitere Informationen zu den Auszahlungsmodalitäten bereitgestellt werden.
Neue Meldepflichten ab Juli
Wichtig für alle Betroffenen: Ab 1. Juli 2025 gilt eine verschärfte Meldepflicht nach Unterbrechungen des Leistungsbezugs. Wer etwa nach einem Krankenstand oder Auslandsaufenthalt wieder Arbeitslosengeld beziehen möchte, muss sich nun am ersten Tag nach Ende der Unterbrechung beim AMS melden – nicht mehr innerhalb einer Woche wie bisher. Die Leistungen werden erst ab dem tatsächlichen Meldetag wieder ausgezahlt, was eine umgehende Kontaktaufnahme mit dem AMS erforderlich macht.
Leistungsberechnung
Voraussetzung für den Bezug von AMS-Leistungen ist die offizielle Registrierung als arbeitslos. Die finanzielle Unterstützung orientiert sich am vorherigen Einkommen und beträgt standardmäßig 55 Prozent des letzten Nettogehalts. Zur individuellen Berechnung der zu erwartenden Leistungshöhe steht auf Finanz.at ein spezieller Arbeitslosengeld-Rechner zur Verfügung.
Auf derselben Plattform finden Interessierte zudem sämtliche Auszahlungstermine sowohl für das Arbeitslosengeld als auch für die Mindestsicherung.