Kaum den Führerschein zurück, schon wieder weg: Ein Weststeirer feierte die Rückgabe seines Dokuments mit Alkohol – und wurde prompt betrunken mit 162 statt 80 km/h erwischt.
Mit doppeltem Tempo und Alkohol am Steuer erwischt: Ein 43-jähriger Weststeirer raste in der Nacht auf Donnerstag mit 162 km/h über die Packerstraße B70, wo nur 80 km/h erlaubt sind. Eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung bemerkte den Wagen gegen 00:20 Uhr auf dem Weg nach Graz und dokumentierte die massive Geschwindigkeitsüberschreitung in den „Kremser Reihen“. Die Beamten stoppten den Pkw schließlich im Ortsgebiet von Gaisfeld.
📍 Ort des Geschehens
Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass der Lenker erheblich alkoholisiert war, was ein sofort durchgeführter Alkotest bestätigte. Die Polizisten zogen umgehend seinen Führerschein ein und beschlagnahmten das Fahrzeug.
Wiederholungstäter
Besonders pikant: Der Mann aus dem Bezirk Deutschlandsberg gab bei seiner Befragung an, dass er erst vor zwei Wochen seinen Führerschein von der Bezirkshauptmannschaft zurückerhalten hatte. Diesen hatte er zuvor ebenfalls wegen Alkohol am Steuer abgeben müssen.
Die Rückgabe des Dokuments habe er nach eigenen Angaben „ausgiebig auch mit reichlich Alkohol gefeiert“.
⇢ Radar-Fallen in Serbien: Liste von 62 versteckten Kontrollpunkten
Der Fahrer muss sich nun vor der Verwaltungsbehörde verantworten. Die polizeilichen Ermittlungen in diesem Fall laufen weiter.
Hohe Rückfallquote bei Verkehrssündern
Der Fall ist kein Einzelfall. Laut aktuellen Berichten werden in der Steiermark rund 30 Prozent der Lenker, denen der Führerschein wegen Alkohol am Steuer entzogen wurde, innerhalb von zwei Jahren erneut auffällig. Diese hohe Rückfallquote stellt die Wirksamkeit der derzeitigen behördlichen Maßnahmen zunehmend infrage.
Verkehrsexperten fordern angesichts solcher Vorfälle verstärkte Nachschulungen und engmaschigere Kontrollen. Die bisherigen Sanktionen wie Führerscheinentzug und Geldstrafen führen bei notorischen Verkehrssündern offenbar nicht zu nachhaltigen Verhaltensänderungen. In mehreren aktuellen Fällen in der Steiermark wurden Betroffene – wie im vorliegenden Fall – bereits kurz nach der Rückgabe des Führerscheins erneut alkoholisiert am Steuer erwischt.