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Anklageschrift im Fall Hadishat: Mörder ging mit Tatwaffe in die Schule

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(FOTO: Wikimedia Commons/Peter Gugerell, zVg.)

Sechs Monate nach dem Mord an der siebenjährigen Hadishat wurde nun die Anklage gegen Robert K. veröffentlicht.

Im Mai vergangenen Jahres soll der damals 16-Jährige die Nachbarstochter in die Wohnung gelockt und auf brutalste Art und Weise ermordet haben. (KOSMO berichtet). Nun veröffentlichte „Heute.at“ Auszüge aus der acht Seiten langen Anklageschrift gegen Robert K.

Der Schüler einer Eliteschule soll eine tickende Zeitbombe gewesen sein. Ende 2017 soll er sich mit dem Thema Mord auseinanderzusetzen begonnen haben: „Er malte sich unterschiedliche Varianten aus, wie man einen Menschen töten könnte. Er schwankte zwischen Erwürgen und Erstechen. Als Tatwaffe kam aber nur ein Messer in Frage. Denn der Angeklagte wollte Blut sehen“, zitiert „Heute.at“ das Resümee von Staatsanwältin Andreas Mugle.

„Es hätte jeden treffen können“
Ebenso sei in der Anklageschrift zu lesen, dass er eine innere Wut verspürte und wissen wollte, wie es ist, einen Menschen zu töten. „Ich habe Mordgedanken, weil ich ein Killer bin“, soll Robert K. in Chats vor dem Mord an Hadishat geschrieben haben.

Am 11. Mai soll Robert K. die spätere Tatwaffe, ein 20 Zentimeter langes Messer in die Privatschule mitgenommen haben. Auch eine Eisenstange soll sich eine Woche lang in seinem Schulrucksack befunden haben: „Ich hasse Menschen, es hätte jeden treffen können.“ Nach dem Mord besucht der Angeklagte seelenruhig die Privatschule in Wien Döbling. (KOSMO berichtete)

Hadishat, das „perfekte Opfer“
Laut Anklageschrift sei das 7-jährige Mädchen das perfekte Opfer gewesen, da das wehrlose Mädchen der Familie von Robert K. häufig einen Besuch abstattete. Er soll Hadishat in die Dusche dirigiert – „er hatte sich überlegt, dass er dort das Blut besser beseitigen könne“ – und dann zugestochen haben. „Hadishat schrie auf, woraufhin er das Messer tiefer in ihren Körper rammte. Der Schrei löste beim Angeklagten Stress aus. Er wollte, dass das Kind zu schreien aufhört“, ist in der Anklage zu weiter zu lesen.

Er soll außerdem „weder Reue noch Mitleid gefühlt haben, da seine Gedanken nur der Beseitigung der Leiche galten“. Er verfrachtete den leblosen Körper der Siebenjährigen in Plastiksackerl und warf ihn in die Mistkübel der Wohnhausanlage. Robert K. soll vor dem Heimkommen seiner Eltern und seines Bruders alle Hinweise und Spuren gründlich beseitigt haben. Erst ein Spürhund der Polizei erschnüffelte die Blutspur.

„Er würde wieder töten“
Dorothea Stella-Kaiser stellte beim Angeklagten diverse psychologische Störungen fest: eine „früh vorhandene emotionale Verarmung“, ein übersteigertes Selbstwertgefühl und eine „massiv negative Einstellung gegenüber Menschen“.

Laut Gutachten soll Robert K. auch regelmäßig Gewaltvideos und brutale Computerspiele konsumiert haben, was zur Gewaltverherrlichung beigetragen haben soll. Nach der Tat soll der Angeklagte eine schwere Psychose entwickelt haben. Er sei „absolut unberechenbar“ und „würde wieder töten“.

Prozessstart heuer möglich
Der Prozess gegen Robert K., für welchen immer noch die Unschuldsvermutung gilt, könnte noch dieses Jahr starten. Dem Angeklagten drohen 15 Jahre Haft und eine Einweisung in eine Anstalt.