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GROSSER AUFREGER

Arbeitslose besorgt: Beim AMS wird auf jegliche Regeln geschi**en

AMS Niederösterreich
(FOTO: zVg.)

Seit 1. Juli ist die 3G-Regel und die Maskenpflicht in AMS-Kursen gefallen. Doch einige AMS-ler sind über die Regelungen empört.

Derzeit sorgt die Delta-Variante für zunehmende Corona-Ansteckungen, „jetzt könnte bald die AMS-Variante dazukommen“, sagte eine arbeitslose Frau. Sie nimmt an einem AMS-Kurs teil: „Wir haben zwei Präsenztage pro Woche, jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Doch kein Teilnehmer oder die Trainerin tragen Masken“, so die Frau in einem Interview zu „Heute“.

„Als die Trainerin meinen Corona-Test sehen wollte, habe ich nach ihrem gefragt. Sie meinte nur, dass sie eh zu Hause getestet hat. Das hat mir nicht gereicht, also bin ich gegangen. Ich bringe mich doch nicht selber in Gefahr“, setzt sie fort.

Kurs-Teilnehmer dürfen Trainer nicht kontrollieren:
Das AMS hat nun auch eine Stellungnahem genommen: „In der aktuellen Verordnung der Bundesregierung findet sich das (FFP2-Maskenpflicht, 3G-Regel, Anm.) nicht mehr. Wir ersuchen aber im Sinne des gegenseitigen Schutzes der Gesundheit trotzdem darum. Unsere Trainer sind angehalten, die 3G-Regel zu kontrollieren und auch selbst einzuhalten.“

Die Kursteilnehmer können selbst nicht kontrollieren, ob die Lehrer tatsächlich getestet sind: „Dies ist aus Datenschutz-Gründen nicht unproblematisch, die Trainer sind daher nicht verpflichtet dazu. Sie legen ihren Test-Nachweis nur dem Dienstgeber vor“, sagt ein AMS-Sprecher.

Obwohl die arbeitslose Frau geimpft ist, kann sie diese Art und Weise nicht akzeptieren: „Mein AMS-Berater und auch andere Trainer waren genauso irritiert wie ich, weil das aus epidemiologischer Sicht keinen Sinn ergibt. Ich kann nicht ganz glauben, dass ich beim persönlichen Gespräch mit meinem Berater getestet sein muss, aber mich im Kurs einer Ansteckung aussetzen muss. Dass ich als arbeitslose Frau weniger schützenswert bin als ein sechsjähriges Kind, das ins Bad will, macht mich fassungslos“, so die Arbeitslose.

Sie fragte sogar beim Rechtsanwalt nach, welcher ebenfalls die Entscheidung nicht verstehen kann: „Die Bildungseinrichtungen fallen nicht ausdrücklich unter die Ausnahmen, die für Schulen und Universitäten gelten. Und in Betriebsstätten gilt noch Maskenpflicht. Mir scheint bei einer (wenn auch nur schnellen) Durchsicht entweder 3G oder Maske verordnungskonform. Dass man beides fallen lässt, steht meines Erachtens derzeit nicht in der Verordnung. Selbst wenn es so wäre, hat jede Organisation wohl trotzdem die Möglichkeit, es vorzusehen“, so der Rechtsanwalt.

Der Anwalt sorgte für großes Aufsehen beim AMS-Vorstand Johannes Kopf. Er bleibt bei seiner Verordnung und dem Wegfall von Maske und 3G-Regel.

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Quellen: Heute-Artikel