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Neuregelungen

Aus für Bildungskarenz: So ändert sich Ihr Arbeitsleben 2026

Bildungswesen
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Mehr Transparenz, neue Regeln für Teilpension und das Ende der Bildungskarenz – 2026 bringt tiefgreifende Veränderungen für Arbeitnehmer und Unternehmen.

Ab Jänner 2026 müssen Unternehmen bei jeder Sozialversicherungsanmeldung die exakte Wochenarbeitszeit angeben. Diese Maßnahme erhöht die Transparenz am Arbeitsmarkt und erleichtert die Aufdeckung von Unterentlohnung. Beschäftigte können künftig ohne Umwege kontrollieren, mit welchem Stundenausmaß sie offiziell gemeldet sind – besonders in Branchen mit prekären Arbeitsverhältnissen ein wichtiger Fortschritt.

Der ÖGB unterstützt die Neuregelung, fordert jedoch Ergänzungen: Auch nachträgliche Veränderungen des Arbeitsumfangs – sei es eine Reduzierung oder Erhöhung der Stunden – sollten meldepflichtig werden. Dies würde die tatsächlichen Verhältnisse vieler Arbeitsverhältnisse genauer abbilden. Laut Gewerkschaft haben ähnliche Regelungen in der Vergangenheit bereits dazu beigetragen, Missbrauch einzudämmen – vor allem in Sektoren mit hoher Personalfluktuation.

Die verpflichtende Stundenangabe liefert zudem essentielle Daten für politische Entscheidungen. “Wenn wir wissen, was tatsächlich vereinbart wird, können wir gezielter Verbesserungen fordern”, sagt Helene Schuberth, Bundesgeschäftsführerin des ÖGB.

Freie Dienstnehmer:innen dürfen ab 2026 durch Kollektivverträge erfasst werden. Dadurch entstehen Mindeststandards für Entlohnung, Stundensätze oder Krankenstandregelungen – ein wichtiger Schritt zu gerechteren Bedingungen bei atypischen Beschäftigungsformen.

Für Arbeitslosengeldbezieher:innen wird der geringfügige Nebenverdienst eingeschränkt. Ab 2026 sind Nebenjobs nur noch in Ausnahmefällen möglich – etwa für ältere oder langzeitarbeitslose Menschen. Die Maßnahme zielt darauf ab, Umgehungskonstruktionen zu verhindern.

Pensionsregelungen 2026

Eine gesetzlich verankerte Teilpension wird erstmals eingeführt: Personen mit Anspruch auf reguläre oder vorzeitige Pension können ihre Arbeitszeit freiwillig zwischen 25 und 75 Prozent verringern und erhalten dafür anteilige Pensionszahlungen zusätzlich zum Lohn. Das Modell soll einen sanfteren Übergang in den Ruhestand ermöglichen.

Das Antrittsalter für die Korridorpension steigt schrittweise von 62 auf 63 Jahre, während gleichzeitig die erforderliche Versicherungsdauer von 40 auf 42 Jahre angehoben wird. Diese Änderungen betreffen Personen ab dem Jahrgang 1964.

Die geförderte Altersteilzeit unterliegt ab 2029 neuen Höchstgrenzen: Maximal drei Jahre kann diese Arbeitszeitreduktion genutzt werden. Für die Übergangsphase 2026 bis 2028 gelten Erleichterungen. Zusätzlich wird die notwendige Dauer einer versicherungspflichtigen Beschäftigung auf 884 Wochen erhöht.

Bildung und Transparenz

Die bisherige Bildungskarenz wird 2026 durch die Weiterbildungszeit ersetzt. Teilnahmeberechtigt sind Beschäftigte mit mindestens zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit, die eine konkrete Bildungsmaßnahme nachweisen können. Bei höheren Einkommen (über 3255 Euro brutto) müssen Arbeitgeber 15 Prozent der Kosten übernehmen.

Eine AMS-Beratung wird obligatorisch. Der direkte Wechsel von der Elternkarenz in die Weiterbildungszeit ist nicht mehr möglich. Auch gelten strengere Zugangsvoraussetzungen, besonders für Hochschulabsolvent:innen. Teilzeitvarianten sind möglich, führen jedoch zu geringerer Förderung und erfordern weniger Wochenstunden oder ECTS. Die Arbeitszeit darf jedoch 10 Stunden pro Woche nicht unterschreiten.

Im Juni 2026 tritt die neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz in Kraft. Sie gibt allen Arbeitnehmer:innen das Recht zu erfahren, was Kolleg:innen in vergleichbaren Positionen verdienen. Unternehmen dürfen Gehaltsangaben nicht mehr durch Verschwiegenheitsklauseln unterbinden und müssen Unterschiede begründen.

Ein praktischer Hinweis zur Digitalisierung: Für die Nutzung von FinanzOnline wird künftig eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erforderlich.

Neben den üblichen Zugangsdaten braucht es dann eine zusätzliche Bestätigung, beispielsweise über das Smartphone.