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Ausgangsverbot ab 20 Uhr: Polizei greift nun mit 3D-Strategie durch

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(FOTO: iStock)

Ab Dienstag gelten österreichweit neue Corona-Maßnahmen, darunter auch die Ausgangssperre. Zwischen 20 und 6 Uhr sind Besuche in fremden Wohnungen verboten und werden hart bestraft.

Ab 0.00 Uhr treten 20 neue Corona-Regeln in Kraft, darunter auch die nächtliche Ausgangssperre, die zur Bekämpfung der Pandemie verhelfen soll. Am Samstag sprach die Bundesregierung von einem absoluten Kontakt- und Ausgangsverbot, mit fünf Ausnahmen.

Die Wohnung darf zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens nur verlassen werden, aufgrund:
– Beruflicher Zwecke
– Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
– Betreuung und Hilfsbedürftiger sowie familiäre Rechte und Pflichten
– Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
– Körperliche und psychische Erholung

Privatbereich
Ein Spaziergang mit Freunden, Nachbarn oder Familienmitgliedern sei nicht erlaubt. Wie die „Presse“ berichtet wird die kommende Ausgangssperre härter kontrolliert und bestraft werden als die letzte im Frühjahr. Diesmal dürfte der „eigene“ Haushalt in dieser Zeit nicht verlassen werden. Sollte die Vermutung bestehen, dass sich hausfremde Personen in der Wohnung aufhalten, darf die Polizei den Privatbereich kontrollieren.

Besuche seien nur zur Pflege Hilfsbedürftiger und bei familiären Pflichten erlaubt. Auch das Besuchen des Lebenspartners, mit dem man nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt ist erlaubt.

3D-Strategie und Strafen
Innenminister Karl Nehammer (VP) betonte das „rigorose“ Kontrollverhalten der Polizei das diesmal folgen soll: „Und zwar mit der 3D-Strategie.“ Diese beinhaltet „Dialog, Deeskalation und wenn das alles nichts hilft: durchgreifen.“ Jeder der abends mit Freunden im Parkt erwischt wird, kann mit einer Strafe von bis zu 1.450 Euro rechnen.