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AB 20. MAI

Balkanland führt Rauchverbot ein: Strafen bis zu 7.000 Euro

RAUCHVERBOT_LOKAL
(FOTO: iStock/philpell)

Ab dem 20. Mai 2023 tritt das neue Gesetz zur Kontrolle und eingeschränkten Verwendung von Tabak und Tabakprodukten in der Föderation Bosnien und Herzegowina in Kraft. Das Gesetz wurde letztes Jahr in beiden Kammern des Parlaments der bosnischen Entität verabschiedet.

Gemäß dem neuen Nichtraucherschutz-Gesetz ist das Rauchen in allen geschlossenen öffentlichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz sowie in privaten Verkehrsmitteln, in denen sich minderjährige Personen befinden, in der Föderation Bosnien und Herzegowina verboten.

Für die Einhaltung der neuen Vorschriften haften der Eigentümer und der Mieter der Räumlichkeiten, in denen das Rauchen verboten ist. Zudem muss das Rauchverbot durch ein Piktogramm und den Text „Rauchen verboten“ gekennzeichnet werden.

Hier gilt Rauchverbot

Außerdem dürfen in den Räumlichkeiten, wo Rauchverbot herrscht, keine Aschenbecher oder andere Gegenstände, die als solche dienen können, aufgestellt werden. Der Eigentümer bzw. Mieter der Räumlichkeiten ist verpflichtet, Personen, die das Rauchverbot nicht einhalten, zu warnen, ihnen die Dienstleistung zu verweigern und sie aufzufordern, die Räumlichkeiten zu verlassen.

Laut dem neuen Nichtraucherschutz-Gesetz ist das Rauchen für Patienten in psychiatrischen Kliniken und Gesundheitseinrichtungen, die psychosoziale Betreuung für Menschen mit psychischen Störungen anbieten, der Einrichtungen für Palliativmedizin und der Pflegeeinrichtungen sowie für Insassen von Strafvollzugsanstalten erlaubt, wenn und insoweit diese über getrennte Raucherräume verfügen.

Das Rauchen wird auch in Raucher-Lounges an den Flughäfen erlaubt sein. Die Größe der getrennten Raucherbereiche muss im Verhältnis zur Gesamtfläche der Einrichtung, des Flughafens bzw. des Gastronomiebetriebs stehen. In den Raucherbereichen dürfen keine Speisen serviert werden.

Hohe Geldstrafen

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften sind Strafen bis zu 7.000 Euro möglich. Eine juristische Person, die das Rauchen in den eigenen Räumlichkeiten nicht untersagt, wird mit einer Strafe von bis zu 2.500 Euro belangt, während natürliche Personen bei Verstoß mit einer Strafe von 50 Euro rechnen müssen.

Laut offiziellen Daten sind 44,1 Prozent der Erwachsenen in Bosnien und Herzegowina Raucher, davon entfallen 56,3 Prozent auf Männer und 31,6 Prozent auf Frauen. Das bedeutet, dass fast eine Million Menschen in Bosnien und Herzegowina regelmäßig Tabakprodukte konsumieren.

Republika Srpska hat kein Rauchverbot

Ein Problem mit dem neuen Nichtracherschutz-Gesetz sei, dass es nicht auf der gesamtstaatlichen Ebene beschlossen wurde, sondern nur in der Föderation gelte, sagte Amir Hadzic, Präsident des Hotelier- und Gastronomieverbandes von Bosnien und Herzegowina, gegenüber dem Portal „Radiosarajevo.ba“.

„Wer in Sarajevo lebt, kann in wenigen Minuten in die Republika Srpska fahren, wo das Gesetz nicht gilt, und dort rauchen. Dies ist eine Gelegenheit für alle Regierungsebenen, sich auf ein einheitliches Gesetz zu einigen und dafür zu sorgen, dass im ganzen Land die gleichen Regeln gelten. Die Europäische Union, auf deren Empfehlung das Gesetz verabschiedet wurde, erwartet dies vom Staat Bosnien und Herzegowina, nicht nur von einem Teil des Landes“, sagte Hadzic.