Die geplante Umstellung bei der ORF-Haushaltsabgabe stößt auf heftige Kritik aus den Reihen der SPÖ Niederösterreich. Konkret geht es um eine ab 2026 vorgesehene Änderung im Zahlungssystem, wonach Teilzahlungen per Erlagschein nicht mehr möglich sein sollen.
Der niederösterreichische SPÖ-Vorsitzende Sven Hergovic fordert eine Rücknahme dieser Entscheidung: „Niemand darf für das Verwenden von Erlagscheinen bestraft werden. Schon gar nicht vom öffentlich-rechtlichen ORF.“ Ich fordere hier eine Reparatur und eine Rückkehr zur bisherigen Lösung. Der ORF muss für Seherinnen und Seher jedes Alters da sein.
Umstrittene Neuregelung
Die Neuregelung sieht vor, dass künftig nur noch Personen mit Sepa-Lastschrift-Vereinbarung (automatischer Bankeinzug) die Möglichkeit haben werden, den Rundfunkbeitrag in Teilbeträgen zu entrichten. Wer hingegen mit Zahlschein bezahlen möchte, müsste den Jännesbetrag auf einmal begleichen – ein Umstand, der besonders ältere Menschen benachteiligen könnte, die mit digitalen Zahlungsmethoden weniger vertraut sind.
Das ORF-Beitrags Service (OBS) bestätigt offiziell, dass diese Änderung ab 1. Jänner 2026 in Kraft tritt und auf § 17 OBG (ORF-Beitragsgesetz) basiert. Während die Umstellung alle Bestandskunden betrifft, müssen Neukunden bereits seit 2024 nach dieser Regelung bezahlen.
Pensionisten protestieren
Auch Rupert Dworak, Vorsitzender des Pensionistenverbandes Niederösterreich, meldet sich in dieser Angelegenheit zu Wort: „In den vergangenen Jännern hat es große technische Veränderungen gegeben. Aber unser Staat garantiert allen Menschen eine gleichwertige Teilhabe am öffentlichen Leben und nicht nur denen, die jeden technischen Fortschritt mitmachen. Gerade die ältere Generation hat ein Recht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilzunehmen. Nicht alle können oder wollen es sich leisten, den gesamten ORF-Beitrag auf einmal zu bezahlen.
Es ist ungerecht, sie dafür zu bestrafen. Das gehört sofort repariert!“
Soziale Abfederung bleibt bestehen
Unabhängig von der Diskussion um die Zahlungsmodalitäten gibt es weiterhin soziale Abfederungen für einkommensschwache Haushalte. Diese können eine vollständige Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen, sofern sie bestimmte Sozialleistungen beziehen – etwa Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Pflegegeld oder eine Ausgleichszulage zur Pension. Diese Regelung bleibt auch nach der Umstellung unverändert bestehen und ist unabhängig von der gewählten Zahlungsart.