Die Ankündigung von Apple, die AirPods Pro 2 durch ein zukünftiges Softwareupdate in funktionale Hörhilfen zu verwandeln, wirft Fragen für Versicherte gesetzlicher Krankenkassen auf. Könnten die AirPods künftig als Hörgeräte anerkannt und somit von den Krankenkassen finanziert werden?

Deutschland: Für die Übernahme medizinischer Hilfsmittel wie Hörgeräte ist das GKV-Hilfsmittelverzeichnis maßgeblich. Dieses Verzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband geführt und legt die Qualitätsstandards fest, die ein Produkt erfüllen muss. Nur Produkte, die in diesem Verzeichnis gelistet sind, können bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Apple müsste demnach zunächst einen Antrag stellen, um die AirPods als anerkanntes Hilfsmittel listen zu lassen.
Qualität und Nachbetreuung durch Hörakustiker
Krankenkassen dürfen nur Leistungen erstatten, die von qualifizierten Vertragspartnern erbracht werden. Im Bereich der Hörgeräteversorgung sind das in der Regel Hörakustiker mit Meisterbrief. Diese wählen gemeinsam mit dem Patienten das am besten geeignete Hörgerät aus und passen es individuell an. Darüber hinaus ist eine kontinuierliche Nachbetreuung notwendig, da sich das Hörvermögen im Laufe der Zeit verändern kann. Für diese Nachbetreuung existieren vertraglich vereinbarte Preise zwischen den Hörakustikern und den Krankenkassen.
[crp box=“1″ limit=“3″ heading=“1″ offset=“0″]
Obwohl die AirPods Pro 2 durch ein Softwareupdate eine Hörgeräte-Funktion erhalten sollen, wird es voraussichtlich nicht möglich sein, diese in naher Zukunft über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Die Anforderungen und Qualitätsstandards des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses stellen hohe Hürden dar. Bis eine mögliche Anerkennung, Listung und Kostenerstattung durch die Krankenkassen erfolgt, wird noch einige Zeit vergehen.