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Terrorurteil

Bomben-Terror gegen Ex-Frau: Steirer muss lebenslang büßen

Bomben-Terror gegen Ex-Frau: Steirer muss lebenslang büßen
Symbolbild (Foto: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Bomben als Ablenkung, die Ex-Frau als eigentliches Ziel: Ein Steirer scheiterte mit seinem perfiden Mordplan. Nun steht sein Schicksal endgültig fest.

Das Oberlandesgericht Graz hat am Freitag das Urteil gegen einen 56-jährigen Steirer bestätigt, der mit Sprengsätzen seine Ex-Frau ermorden wollte. Der Mann muss lebenslang in Haft und wurde zusätzlich in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Mit dieser Entscheidung ist das Urteil rechtskräftig geworden.

Der verurteilte IT-Techniker hatte zwischen Sommer 2023 und Mai 2024 mehrere Bomben an Fahrzeugen und Gebäuden der Zeugen Jehovas in der Steiermark angebracht. Einige der Sprengsätze detonierten, verursachten jedoch keine Personenschäden, obwohl sie potenziell tödlich waren. Nach seiner Festnahme gestand der Mann, dass sein eigentliches Ziel seine ehemalige Ehefrau gewesen sei und die Anschläge auf andere Mitglieder der Glaubensgemeinschaft nur zur Ablenkung dienten.

Am Landesgericht für Strafsachen Graz war der Südsteirer im April wegen terroristischer Straftaten sowie versuchten Mordes an seiner Ex-Frau und seinen beiden Kindern schuldig gesprochen worden. Gegen dieses Urteil legten der 56-Jährige und sein Rechtsbeistand Berufung ein, um eine Strafmilderung zu erreichen. Zudem versuchte der Angeklagte, seine Einweisung anzufechten.

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Gutachterliche Einschätzung

Während der Berufungsverhandlung wurde Gerichtsgutachter Manfred Walzl vom vorsitzenden Richter Wolfgang Redtenbacher befragt. Der Sachverständige berichtete von einer erneuten Begutachtung des Verurteilten am Vortag in der Justizanstalt Graz-Jakomini. Obwohl er „erste, zarte Ansätze einer Einsicht“ beim Angeklagten feststellte, bekräftigte der Experte sein ursprüngliches Gutachten und empfahl weiterhin die Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung.

Gerichtliche Begründung

Die Verteidigung argumentierte, dass die ursprüngliche Anklage wegen 35-fachen Mordversuchs nicht aufrechterhalten werden konnte und daher die Höchststrafe unangemessen sei. Der Anwalt führte die Unbescholtenheit des Mandanten sowie dessen Kooperationsbereitschaft und Geständnis als strafmildernde Faktoren an. Das Richtergremium unter Vorsitz von Redtenbacher kam jedoch zum Schluss, dass die Strafhöhe angemessen sei. Als erschwerend wertete das Gericht die Mehrfachdelikte – insbesondere den versuchten Mord an der früheren Ehefrau und den eigenen Kindern – sowie die besondere Heimtücke und Beharrlichkeit des Täters.

„Das wiegt einfach so schwer, dass nichts anderes als lebenslang möglich ist“, begründete der Richter die Entscheidung.

Das Gericht folgte auch der Empfehlung des Gutachters, der die Gefährlichkeit des Verurteilten nach wie vor als deutlich erhöht einstufte. Daher wurde auch die Einweisung als unumgänglich bestätigt.

Mit dieser Entscheidung ist das Urteil rechtskräftig.

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KO KOSMO-Redaktion
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