Home Aktuelles
Mordanklage

Betrunkener schoss auf volle Straßenbahn – jetzt droht Psychiatrie

Straßenbahn Schuss
FOTO: iStock/Tuan Nguyen Viet/X/Esterreicher

Mit 2,2 Promille im Blut zielte er auf eine volle Straßenbahn – jetzt droht dem Schützen nicht nur eine Mordanklage, sondern auch die Einweisung in ein forensisches Zentrum.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der Anfang Juli auf eine Straßenbahn der Linie 52 in Wien-Penzing gefeuert haben soll. Der polnische Staatsbürger muss sich nun vor einem Schwurgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht nach Auskunft des Wiener Landesgerichts noch nicht fest.

Zum Tatzeitpunkt stand der Beschuldigte unter erheblichem Alkoholeinfluss und hatte vermutlich auch bewusstseinsverändernde Substanzen konsumiert. Bei seiner polizeilichen Befragung bezeichnete er sein Handeln als „depperte Aktion” und beteuerte, niemanden verletzen gewollt zu haben.

Der 36-Jährige besaß die Langwaffe legal. Am Nachmittag des 4. Juli soll er an der Kreuzung Linzer Straße/Gusenleithnergasse auf eine mit Fahrgästen besetzte Straßenbahn geschossen haben. Das Projektil durchschlug eine Fensterscheibe des Fahrzeugs. Nur durch glückliche Umstände wurde niemand getroffen.

⇢ Mutter schnitt Vierjährigem die Kehle durch – kein Gefängnis!

Tatfolgen und Festnahme

Nach Entdeckung einer Kleinkaliberlangwaffe und einer abgefeuerten Patronenhülse in seiner Wohnung erfolgte die Festnahme des Verdächtigen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,2 Promille. Obwohl der Mann wegen Drogendelikten bereits polizeilich in Erscheinung getreten war, weist er keine Vorstrafen auf.

Wie Judith Ziska, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, bestätigte, wird dem Mann versuchter Mord (§§ 15, 75 StGB) zur Last gelegt. Zusätzlich zur Anklage beantragte die Staatsanwaltschaft seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß § 21 Absatz 2 des Strafgesetzbuches. Dies bedeutet, dass die Anklagebehörde ihn zwar als zurechnungsfähig, jedoch als geistig abnorm einstuft.

Rechtliche Konsequenzen

Laut ORF Wien soll der Angeklagte nach einem Schuldspruch in eine entsprechende Einrichtung eingewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.